Das klingt ja so, als ob man in Bayern bei entsprechender Beurteilung befördert werden muss. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
Ist aber so. An Grund- und Mittelschulen sogar zweimal funktionslos:
• von A12 (Lehrer, L) nach A12+AZ (Lehrer, L) (erste funktionslose Beförderung) sowie
• von A12+AZ (Lehrer, L) nach A13 (Studienrat im Grund-/Mittelschuldienst, StR (GS)/StR (MS)) (zweite funktionslose Beförderung).
An Realschulen und Förderschulen einmal funktionslos:
• von A13 (Studienrat im Realschul-/Förderschuldienst), StR (RS)/StR (FöS)) nach A13+AZ (Studienrat im Realschul-/Förderschuldienst), StR (RS)/StR (FöS)).
An Gymnasien und beruflichen Schulen einmal funktionslos:
• von A13Z (Studienrat, StR) nach A14 (Oberstudienrat, OStR).
An Gymnasien und beruflichen Schulen handelt es sich noch immer um eine Regelbeförderung, die nur versagt wird, wenn der Beamte in der letzten periodischen Beurteilung ein Gesamtbeurteilungsprädikat von MA (= Stufe 6 von 7, »mangelhaft«) oder schlechter erhalten hat, was nach der auf der Seite des VLB abzurufenden Statistik gerade einmal auf ca. 0,5 % der Lehrkräfte zutrifft, so daß am Ende 99,5 % der Lehrkräfte zum Oberstudienrat befördert werden, wenn die Mindestbeförderungswartezeit erfüllt wurde, die bei maximal neun Jahren nach Lebenszeitverbeamtung liegt, bei guter Beurteilung auch kürzer (persönlich ist mir kein Fall bekannt, in dem diese Beförderung versagt wurde, obwohl ich schon relativ lange dabei bin).
An Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen sind die erwähnten Beförderungen zwar ebenfalls funktionslos, aber sehr schwierig zu erreichen.
Für das zweite funktionslose Beförderungsamt an Grund- und Mittelschulen von A12+AZ nach A13 (bzw. das erste und einzige funktionslose Beförderungsamt an Realschulen und Förderschulen von A13 nach A13+AZ) benötigt man im Prinzip das Prädikat BG (= Stufe 2 von 7), was fast niemand erreicht. Ein paar wenige Lehrer in A12+AZ mit UB (= Stufe 3 von 7, »übertrifft«) bzw. an Realschulen und Förderschulen als Studienräte im Realschuldienst/Förderschuldienst in A13 können auch noch befördert werden, wenn sie in bestimmten Einzelkriterien BG oder besser erreicht haben.
Für das erste funktionslose Beförderungsamt an Grund- und Mittelschulen von A12 nach A12+AZ schwanken die Voraussetzungen Jahr für Jahr leicht, jedoch läßt sich folgendes festhalten: Man benötigt im Prinzip eine lupenreine UB-Beurteilung ohne »VE-Schandflecken« (also Prädikat VE (= Stufe 4 von 7, »vollentsprechend«)) in den Einzelkriterien.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.