Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HE] Wechsel Beamter des mittleren Dienst auf eine Stelle des gehobenen Dienst

<< < (3/3)

Mask:

--- Zitat von: was_guckst_du am 21.03.2019 12:52 ---
--- Zitat von: zwelch am 20.03.2019 15:23 ---Hallo Mask,
Super, danke für die Antwort!
Das ist genau das, was ich hören wollte! Es ist halt auch immer ein Frage ob und was man will.

--- End quote ---

..wieso? ...danach erfüllst du mit der Beamtenlaufbahn mD nicht die Voraussetzungen!

--- End quote ---

Doch, auf die von mir gepostete Stelle könnte er sich beispielsweise bewerben "die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Allgemeinen Verwaltung bzw. der Abschluss als Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung; Verwaltungsfachwirtin/-fachwirt oder Verwaltungswirtin/-wirt (1. Verwaltungsprüfung für den mittleren Dienst) mit mehrjähriger Berufserfahrung"

Ist gerade hier im Rhein-Main-Gebiet inzwischen üblich, dass sich auf Stellen A9 und A10 gD keine Bewerber des gD mehr finden, daher werden diese oft auch für Beamte des mD mitausgeschrieben, die dann nach drei Jahren den Bewährungsaufstieg in den gD machen.

zwelch:
Sorry, ich war nicht täglich online.

Richtig, den Tweat habe ich bewusste mit "HE" begonnen, als Zeichen dafür, dass es sich um Hessisches Recht handelt.

Nach § 36 Abs. 5 HLV (Hess.Laufbahnverordnung) gibt es die Möglichkeit für Beamte des mittleren Dienst des "prüfungsfreien Aufstiegs" in den gehobenen Dienst.

Leon1981:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 21.03.2019 09:57 ---
--- Zitat von: Leon1981 am 21.03.2019 07:56 ---
--- Zitat von: zwelch am 20.03.2019 10:18 ---Hallo,
ich bin seit über 20 Jahren Beamter im mittleren Dienst (A9). Aktuell ist bei meiner Behörde eine Stelle des gehobenen Dienst vakant, welche für mich vom Aufgabengebiet und auch meiner Kenntnis aus meiner aktuelle Tätigkeit in Frage kommt. Da Hausintern kein weiteren Kollegen für die Stelle in Frage kommen, ist auch der direkte Vorgesetzte an mir interessiert und möchte mich gerne auf dieser Stelle sehen.

Die Idee war, dass ich dann die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstieg in den gehobenen Dienst habe und evtl.
für die Dauer der Wartezeit eine A9 mit Zulage bekomme.

Jetzt hat unser Personalamt bedenken geäußert, als Beamter des mittleren Dienst dürfte ich mich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben, eine Bewerbung müsste zurückgewiesen werden.

Stimmt das? Warum gibt es denn dann die gesetzliche Möglichkeit, des prüfungsfreien Aufstieg, wenn ein Beamter des mittleren Dienst sich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben kann?



--- End quote ---

Also ich sitze aktuell auf einer gD Stelle A10 und bin im m.D.

Nach 3 Jahren Bewährung soll dann der Laufbahnwechsel erfolgen. Allerdings erhalte ich für die drei Jahre keine Zulage sondern werde weiter nach A9 besoldet. Laut Aussage meiner Perso gibt es entweder die Zulage oder die Möglichkeit des Laufbahnwechsels. Der muss ja aber eh vom Ministerium genehmigt werden.

Wäre interessant um welchen Dienstherr es sich bei dir handelt, gerne auch per PN, damit ich bei meiner Perso wegen einer Zulage mal nachfragen kann.

--- End quote ---

Ist dann in deinem Fall gar kein Verwendungsaufstieg (mit Lehrgängen und mündlicher Prüfung) erforderlich?

--- End quote ---

Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Richtig, ich muss keinen Lehrgang oder Prüfung mehr machen. Ich benötige "lediglich" eine hervorragende Beurteilung über die 3 Jahre. Dann soll, Stand heute, der Laufbahnwechsel beim Ministerium beantragt werden.

Mask:
Beamte des mD können in Hessen prüfungsfrei aufsteigen, wenn sie sich fünf Jahre im Endamt (A9 reicht, mZ ist nicht erforderlich) befunden haben, mindestens drei Jahre Aufgaben des gD wahrgenommen und innerhalb der drei Jahre hervorragende Beurteilungen erhalten haben (hervorragend sind die ersten beiden Notenstufen). Der Aufstieg braucht dann noch das OK des Direktors des Landespersonalamtes beim HMdIS

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version