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[HE] Wechsel Beamter des mittleren Dienst auf eine Stelle des gehobenen Dienst
Leon1981:
--- Zitat von: zwelch am 20.03.2019 10:18 ---Hallo,
ich bin seit über 20 Jahren Beamter im mittleren Dienst (A9). Aktuell ist bei meiner Behörde eine Stelle des gehobenen Dienst vakant, welche für mich vom Aufgabengebiet und auch meiner Kenntnis aus meiner aktuelle Tätigkeit in Frage kommt. Da Hausintern kein weiteren Kollegen für die Stelle in Frage kommen, ist auch der direkte Vorgesetzte an mir interessiert und möchte mich gerne auf dieser Stelle sehen.
Die Idee war, dass ich dann die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstieg in den gehobenen Dienst habe und evtl.
für die Dauer der Wartezeit eine A9 mit Zulage bekomme.
Jetzt hat unser Personalamt bedenken geäußert, als Beamter des mittleren Dienst dürfte ich mich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben, eine Bewerbung müsste zurückgewiesen werden.
Stimmt das? Warum gibt es denn dann die gesetzliche Möglichkeit, des prüfungsfreien Aufstieg, wenn ein Beamter des mittleren Dienst sich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben kann?
--- End quote ---
Also ich sitze aktuell auf einer gD Stelle A10 und bin im m.D.
Nach 3 Jahren Bewährung soll dann der Laufbahnwechsel erfolgen. Allerdings erhalte ich für die drei Jahre keine Zulage sondern werde weiter nach A9 besoldet. Laut Aussage meiner Perso gibt es entweder die Zulage oder die Möglichkeit des Laufbahnwechsels. Der muss ja aber eh vom Ministerium genehmigt werden.
Wäre interessant um welchen Dienstherr es sich bei dir handelt, gerne auch per PN, damit ich bei meiner Perso wegen einer Zulage mal nachfragen kann.
Kingrakadabra:
--- Zitat von: Leon1981 am 21.03.2019 07:56 ---
--- Zitat von: zwelch am 20.03.2019 10:18 ---Hallo,
ich bin seit über 20 Jahren Beamter im mittleren Dienst (A9). Aktuell ist bei meiner Behörde eine Stelle des gehobenen Dienst vakant, welche für mich vom Aufgabengebiet und auch meiner Kenntnis aus meiner aktuelle Tätigkeit in Frage kommt. Da Hausintern kein weiteren Kollegen für die Stelle in Frage kommen, ist auch der direkte Vorgesetzte an mir interessiert und möchte mich gerne auf dieser Stelle sehen.
Die Idee war, dass ich dann die Möglichkeit des prüfungsfreien Aufstieg in den gehobenen Dienst habe und evtl.
für die Dauer der Wartezeit eine A9 mit Zulage bekomme.
Jetzt hat unser Personalamt bedenken geäußert, als Beamter des mittleren Dienst dürfte ich mich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben, eine Bewerbung müsste zurückgewiesen werden.
Stimmt das? Warum gibt es denn dann die gesetzliche Möglichkeit, des prüfungsfreien Aufstieg, wenn ein Beamter des mittleren Dienst sich nicht auf eine Stelle des gehobenen Dienst bewerben kann?
--- End quote ---
Also ich sitze aktuell auf einer gD Stelle A10 und bin im m.D.
Nach 3 Jahren Bewährung soll dann der Laufbahnwechsel erfolgen. Allerdings erhalte ich für die drei Jahre keine Zulage sondern werde weiter nach A9 besoldet. Laut Aussage meiner Perso gibt es entweder die Zulage oder die Möglichkeit des Laufbahnwechsels. Der muss ja aber eh vom Ministerium genehmigt werden.
Wäre interessant um welchen Dienstherr es sich bei dir handelt, gerne auch per PN, damit ich bei meiner Perso wegen einer Zulage mal nachfragen kann.
--- End quote ---
Ist dann in deinem Fall gar kein Verwendungsaufstieg (mit Lehrgängen und mündlicher Prüfung) erforderlich?
was_guckst_du:
...um welches Beamtenrecht es hier geht (Bund/Land xy) wurde immer noch nicht beantwortet...
was_guckst_du:
--- Zitat von: zwelch am 20.03.2019 15:23 ---Hallo Mask,
Super, danke für die Antwort!
Das ist genau das, was ich hören wollte! Es ist halt auch immer ein Frage ob und was man will.
--- End quote ---
..wieso? ...danach erfüllst du mit der Beamtenlaufbahn mD nicht die Voraussetzungen!
Mask:
Da der Threadersteller (HE) in die Überschrift seines Threads aufgenommen habe, ist zumindest für den Threadersteller von hessischem Recht auszugehen.
Welchem Laufbahnrecht Leon zugehörig ist, weiss ich nicht, da aber auch er von drei Jahren spricht und der § 36 HLVO eine Verwendungsdauer von drei Jahren in Aufgaben des gD verlangt, nehme ich es auch bei ihm einfach mal an
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