Autor Thema: AL1, Gleichbehandlung und mehr  (Read 12417 times)

MoinMoin

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #15 am: 20.03.2019 17:04 »
Zitat
Und ich übe ja inzwischen Tätigkeiten aus die über meine EG hinausgehen.
Mir wurde dann immer erzählt ich bekomme keine höhere EG weil ich
überplanmäßig eingestellt bin.
Nun es so Platt wie es Platt ist:
Wer sagt das? Dein Arbeitgeber? Hat der dir diese Aufgaben übertragen?
Wahrscheinlich nein, sondern irgend ein Mitarbeiter (manchmal Chef genannt).

Also Du "darfst" nur die Tätigkeiten machen, die dir auch übertragen wurden. Machste mehr (dein Pech) bzw. dann könnte sogar dein AG dich abmahnen (klingt albern ist aber so)

Wenn dein AG jedoch dir höher Tätigkeiten überträgt, dann MUSS er dich auch entsprechend bezahlen (Haushaltstellen, Planstellen oder sonstiges gedöns ist irrelevant. Es geht um Tarifrecht!)

Wenn du Voraussetzungen für diese Tätigkeiten nicht erfüllst, dann bekommst du halt eine EG weniger.
Also wenn du eine EG13 Stelle bekleidest, für die du einen Wiss. Hochschulabschluss benötigst, dann würdest du halt nur Geld der EG12 bekommen.

Vorschlag: Frage bei  deinen AG (also der Personalstelle) nach was die dir übertragenden Tätigkeiten sind
oder lasse es dir von deinem AG bestätigen, dass das was dir dein Chef aufträgt auch tatsächlich deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn diese dann die einer höheren EG sind, dann fordere dein Geld und gut ist

Spid

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #16 am: 20.03.2019 17:09 »
Umfassend 😂😂😂 Genau. Geh mal irgendwas
stempeln oder so.

Ja, umfassend. Der Sachverhalt ist ausgesprochen simpel.

Utopia

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #17 am: 20.03.2019 17:53 »
@moinmoin

Danke.

Utopia

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #18 am: 20.03.2019 18:18 »
Eine Frage noch, ist die Bindung an den AG über einen bestimmten
Zeitraum möglich wenn dieser die Lehrgangskosten
Getragen hat? Also das man die Kosten erstatten
muss wenn man früher ausscheidet? Hatte glaube
Ich gelesen das das keinen Bestand vor Gericht hat?

Spid

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #19 am: 20.03.2019 18:25 »
Grundsätzlich sind solche Regelungen sowohl zulässig als auch wirksam. Es kommt dabei auf die konkrete Ausgestaltung an.

MoinMoin

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #20 am: 20.03.2019 19:37 »
Eine Frage noch, ist die Bindung an den AG über einen bestimmten
Zeitraum möglich wenn dieser die Lehrgangskosten
Getragen hat?
Klingt so, als ob du diesbezüglich nichts unterschrieben hast.
Wenn vorher nichts vereinbart wurde, dann kann man mEn ohne Schaden kündigen..

Spid

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #21 am: 20.03.2019 20:04 »
Das ist unzutreffend. In RLP wird durch landesbezirklichen Tarifvertrag eine Rückzahlungspflicht begründet, in einigen Ländern ist der Sachverhalt auch einer Dienstvereinbarung zugänglich - in beiden Fällen bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung zwischen AN und AG.

MoinMoin

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #22 am: 20.03.2019 20:14 »
Danke für die Info, Spid.

was_guckst_du

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #23 am: 21.03.2019 07:33 »
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #24 am: 21.03.2019 07:39 »
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)

....überflüssiges Dumpfbackengeschwätz????  :-\
So eine Aussage ist bei EG3 unangemessen, ginge es um EG9+ könnte mit viel Phantasie den Satz ansatzweise nachvollziehen!!!!

was_guckst_du

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #25 am: 21.03.2019 07:45 »
...wie man in den Wald hineinruft, so schallt es halt auch heraus... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Utopia

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #26 am: 21.03.2019 10:02 »
...ich glaube, deine Personalverantwortlichen wissen schon, warum sie dich auf einer EG 3 Stelle sitzen lassen... ::)

Gründe hat das, aber sicher nicht die, die du so Charmant versuchst anzusprechen.

LeKai

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #27 am: 21.03.2019 10:20 »
Gibt es schon eine Stellenbeschreibung für dein Sachgebiet / Aufgabenbereich ?

Diese ist maßgeblich für deine Eingruppierung.




Kat

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #28 am: 21.03.2019 10:58 »
Nein ist es nicht. Es kommt immer wieder vor, daß nur Teile einer STellenbeschreibung tatsächlich auf den Arbeitnehmer übertragen wurde und das wirkt sich dann auch auf die Bezahlung aus.




Spid

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Antw:AL1, Gleichbehandlung und mehr
« Antwort #29 am: 21.03.2019 11:11 »
Eben. Stellen und deren Beschreibung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Maßgeblich ist die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Diese kann, muß sich jedoch nicht aus einer Stellenbeschreibung ergeben.