Autor Thema: Urlaubsanspruch in / nach der Ausbildung  (Read 2434 times)

Matzki

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Urlaubsanspruch in / nach der Ausbildung
« am: 21.03.2019 18:07 »
Guten Tag,
ich hätte zwei Fragen bezüglich des Urlaubanspruchs. Aktuell befinde ich mich am Ende meiner Ausbildung und werde im Anschluss beim selben AG in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen.

Unser AG gewährt pauschal allen Auszubildenden 3 Tage Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
§14 (1) TVA-L BBiG deute ich allerdings so, dass Azubis zunächst 5 Tage Sonderurlaub zustehen, sofern dieser nicht durch (2) um 1-3 Tage reduziert wird. Viele Azubis besuchen länger dauernde Prüfungsvorbereitungskurse, hätten also nach meinem Verständnis lediglich Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub, ich hingegen nicht. Handelt unser AG hier falsch?

Meine zweite Frage betrifft den normalen Urlaubsanspruch. Meine Ausbildung endet Mitte Juni.
Nach meinem Verständnis beträgt der Urlaubsanspruch aus dem Ausbildungsverhältnis 13 Werktage
(2,5*5 volle Monate (5 Tage-Woche)). Ist das richtig?
Habe ich im anschließenden Arbeitsverhältnis, welches noch in der ersten Jahreshälfte geschlossen wird und Mitte Dezember die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt, dann weitere 20 Werktage Urlaub oder lediglich 17 (also insgesamt 33 oder 30)?

ike

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Antw:Urlaubsanspruch in / nach der Ausbildung
« Antwort #1 am: 25.03.2019 20:10 »
Guten Tag,
ich hätte zwei Fragen bezüglich des Urlaubanspruchs. Aktuell befinde ich mich am Ende meiner Ausbildung und werde im Anschluss beim selben AG in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen.

TVa-L sieht aber zunächst nur ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis vor, dass ggf. nach diesen Jahr unbefristet wird.
Bist Du Dir sicher?