Autor Thema: Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich  (Read 4150 times)

Mani

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Hallo,
Sind Stellenbewertungen und Stellenbeschreibung öffentlich? Frage dies, weil es um unterschiedliche Bewertungen von Tætigkeiten geht.  Man will diese Bewertungen /Beschreibungen vorlegen. Z.B. führte hier eine temporäre Projektarbeit  zu einer Höhergruppierung.

Spid

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Antw:Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich
« Antwort #1 am: 21.03.2019 20:11 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

nichts_tun

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Antw:Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich
« Antwort #2 am: 21.03.2019 20:26 »
Die Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten, welche in entsprechende Entgeltgruppen führen (§ 12 TVöD).

Im Regelfall geben Stellenbewertungen des AG nur dessen Rechtsmeinung wieder, infolgedessen ist dieser nicht verpflichtet, diese bekannt zu geben. Der AG ist nur verpflichtet, im Rahmen des Nachweisgesetzes die grundlegende Tätigkeit zu charakterisieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachweisG).

Ansonsten gilt Spids Aussage.

Mani

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Antw:Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich
« Antwort #3 am: 21.03.2019 20:46 »
Und zur Eingruppierung für die Leitung einer Projektarbeit?  Sind hier  nicht nur Zulagen zu zahlen? Kurz vor Abschluss wurde höhergruppiert.

Max

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Antw:Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich
« Antwort #4 am: 21.03.2019 22:05 »
Der AG kann natürlich irren und zu hoch eingruppieren. Ändern braucht er daran praktisch nichts.

Squix

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Antw:Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich
« Antwort #5 am: 23.03.2019 16:59 »
Ich empfehle dem AN grundsätzlich das Zustandekommen der Rechtsmeinung nicht darzulegen. Wieso auch?

Frage jedoch: Wie sieht es gegenüber dem Personalrat (Betriebsrat) aus?