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Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich

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Mani:
Hallo,
Sind Stellenbewertungen und Stellenbeschreibung öffentlich? Frage dies, weil es um unterschiedliche Bewertungen von Tætigkeiten geht.  Man will diese Bewertungen /Beschreibungen vorlegen. Z.B. führte hier eine temporäre Projektarbeit  zu einer Höhergruppierung.

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

nichts_tun:
Die Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten, welche in entsprechende Entgeltgruppen führen (§ 12 TVöD).

Im Regelfall geben Stellenbewertungen des AG nur dessen Rechtsmeinung wieder, infolgedessen ist dieser nicht verpflichtet, diese bekannt zu geben. Der AG ist nur verpflichtet, im Rahmen des Nachweisgesetzes die grundlegende Tätigkeit zu charakterisieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachweisG).

Ansonsten gilt Spids Aussage.

Mani:
Und zur Eingruppierung für die Leitung einer Projektarbeit?  Sind hier  nicht nur Zulagen zu zahlen? Kurz vor Abschluss wurde höhergruppiert.

Max:
Der AG kann natürlich irren und zu hoch eingruppieren. Ändern braucht er daran praktisch nichts.

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