Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Beförderung

(1/1)

MaxK:
Hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich bin A9 bei einem kommunalen Dienstherrn (NRW) und mache zur Zeit den Qualifizierungsaufstieg (Prüfungserleichterter Aufstieg) vom ehem. mittleren in den gehobenen Dienst. Sitzen tue ich bereits auf einer A10-Stelle. Meine Frage: Gibt es eine Wartezeit, nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegs, bis ich A10 werden kann? Muss ich erst A9 (gehobener Dienst) durchlaufen? Rechtsgrundlagen!? Danke

Kingrakadabra:
Habt ihr keine Beförderungsrichtlinien?

DiBe:
Nach dem Lehrgang gibt es eine neue Urkunde (A9 - ......Inspektor - Überleitung in g.D.).

Ab dieser Urkunde 1 Jahr gesetzliche Wartezeit bis Beförderung nach A 10 möglich wäre.

Sollte nach diesem Jahr keine Beförderung nach A 10 erfolgen, dann bestünde Anspruch auf eine sog. Verwendungszulage gem. § 59 LBesG NRW.

Hoffe ich konnte dir helfen !

Navigation

[0] Message Index

Go to full version