Also eigentlich seh ich das auch wie Manuel. Und ich habe ein ähnliches Anliegen...
Ich bin Kassenleiter in einer kleinen Gemeinde. Zugleich bin ich für die Vollstreckung verantwortlich, dh. Leiter der Vollstreckung. Aufgrund dieser Tatsache bin ich momentan in EG8 eingruppiert. Mein Chef hat mir, nachdem ich um eine Höhergruppierung in EG9a angefragt habe, entgegengebracht, dass aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten keine Höhergruppierung möglich ist.
Meine Frage ist ob ich aufgrund des TVöD, Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung –Besonderer Teil XIII Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen- hierzu die Beschreibung EG9a, unter 6., als Argumentation anführen könnte. Also meiner Meinung nach steht es da schwarz auf weiß dass hiermit eine EG9a gerechtfertigt wäre.
Danke für Antworten.