Autor Thema: Höhergruppierung von EG8 in EG9a  (Read 10611 times)

manuel

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Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« am: 22.03.2019 11:13 »
Hallo,
ich arbeite seit 3 Jahren als Kassenverwalter in einer kleinen VGem mit ca. 4.500 Einwohnern auf 3 Mitgliedsgemeinden verteilt. Es ist eine 1-Mann Kasse mit Steueramt und Vollstreckung. Meine Aufgaben sind die Veranlagung verschiedener Steuern und Gebühren, das Mahnwesen und die Vollstreckung. Außerdem kümmere ich mich noch um kleiner EDV-Angelegenheiten im Haus.
Nun meine Frage. Ich bin aktuell in EG8 eingruppiert, habe ich die Möglichkeit in EG9a zu kommen? Den AL I habe ich im Januar 2017 erfolgreich bestanden. An wen muss ich mich wenden wegen einer Stellenbewertung? An das Landratsamt? Ist es unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich in EG9a zu kommen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback.

Spid

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #1 am: 22.03.2019 11:54 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verwalter von Einmannkassen sind in E5 eingruppiert.

manuel

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #2 am: 22.03.2019 12:01 »
Versteh ich jetzt nicht so ganz, ich bin Kasse, Steueramt und Vollstreckungsbehörde in einem und soll in EG5 eingruppiert werden?

Spid

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #3 am: 22.03.2019 12:11 »
Wie bereits ausgeführt, sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verwalter von Einmannkassen sind in E5 Fg. 4 Teil B Abschnitt XIII eingruppiert. Wenn Du in nennenswertem Umfang noch andere, nicht kassenbezogene Tätigkeiten auszuüben hast, sind aus diesen Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen zu bilden, die jeweils zu bewerten sind. Wenn die kassenbezogenen Tätigkeiten mehr als 50% ausmachen, ist eine höhere Eingruppierung ausgeschlossen.

Franke

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #4 am: 22.03.2019 14:03 »
Also eigentlich seh ich das auch wie Manuel. Und ich habe ein ähnliches Anliegen...
Ich bin Kassenleiter in einer kleinen Gemeinde. Zugleich bin ich für die Vollstreckung verantwortlich, dh. Leiter der Vollstreckung. Aufgrund dieser Tatsache bin ich momentan in EG8 eingruppiert. Mein Chef hat mir, nachdem ich um eine Höhergruppierung in EG9a angefragt habe, entgegengebracht, dass aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten keine Höhergruppierung möglich ist.

Meine Frage ist ob ich aufgrund des TVöD, Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung –Besonderer Teil XIII Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen- hierzu die Beschreibung EG9a, unter 6., als Argumentation anführen könnte. Also meiner Meinung nach steht es da schwarz auf weiß dass hiermit eine EG9a gerechtfertigt wäre.

Danke für Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #5 am: 22.03.2019 14:11 »
Es fehlt doch bereits am Merkmal "Leiterinnen und Leiter von Kassen", weil Einmannkassen keinen Leiter, sondern einen Verwalter haben. Verwalter von Einmannkassen sind in E5 eingruppiert.

Skedee Wedee

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #6 am: 23.03.2019 00:07 »
Also eigentlich seh ich das auch wie Manuel.

Du siehst es falsch.

Also meiner Meinung nach steht es da schwarz auf weiß dass hiermit eine EG9a gerechtfertigt wäre.

Nur passt das Schwarz auf Weiß nicht auf den Sachverhalt, da weder Du noch Manuel Leiter einer Kasse im Sinne des TVöD seid, was zunächst einmal Voraussetzung wäre.

Squix

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #7 am: 23.03.2019 16:55 »
Ist denn die Anwendung von Teil B Abschnitt XIII unstrittig? Wenn welchen Bundesländern ist auszugehen?

Geht für mich nicht hervor. Unter Anwendung der allg. TM (d. h. hier bei kaufm. Buchführung - Doppik) ist eine Bezahlung nach EG 8 dennoch sportlich, aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Bei der Kameralistik ist das natürlich weiterhin wie bereits dargestellt.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #8 am: 23.03.2019 17:26 »
Tariflich ist es unbeachtlich, ob Doppik oder Kameralistik zur Anwendung kommt.

Squix

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #9 am: 23.03.2019 20:54 »
Für die Eingruppierung anhand der richtigen Tätigkeitsmerkmale nach meiner derzeitigen Stand (gerne berichtigen) ist das maßgeblich.

Spid

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #10 am: 23.03.2019 21:06 »
Wenn die Tarifparteien derlei hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan. Haben sie aber nicht, siehe dieser Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111571.msg134737.html#msg134737

Squix

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Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #11 am: 23.03.2019 21:55 »
Ja diese Meinung (bzw. den Thread) zum Thema kenne ich. Teile die Auffassung nur nicht.

Was die Tarifparteien gemacht haben oder nicht bzw. was sie grundsätzlich hätten machen sollen - wissen diese i. d. R. selbst nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #12 am: 23.03.2019 22:06 »
Es ist unerheblich, ob die Tarifparteien wissen, was sie getan haben. Sie haben Tätigkeitsmerkmale vereinbart und eine Voraussetzung definiert, unter der sie gelten. Das BAG hat bereits geurteilt, wie diese Voraussetzung zu interpretieren ist. Die Kommentarmeinung von Haufe und die Rechtsmeinung mehrerer KAV sind unvereinbar mit dem Urteil und damit falsch, solange das BAG seine Rechtsprechung nicht ändert, was nicht zu erwarten ist.

Squix

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #13 am: 23.03.2019 22:22 »
Jap und unter den Bestimmungen 1998 war das auch absolut korrekt und daher in einigen Bundesländern nach wie vor eindeutig. Leider hat es diese Frage bisher nur bis zum LAG geschafft. Daher werde ich es zweifelsohne drauf ankommen lassen.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG8 in EG9a
« Antwort #14 am: 23.03.2019 22:27 »
Es hat sich seitdem nichts relevantes geändert.