Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Häufig krank = besonders behandelbar
Rattgeber:
Hey es gibt wieder ein Forum - wie schön und spid hat schon wieder die Meisten Beiträge - Respekt!
Ich hätte da eine rechtliche Fragestellung und bitte um belastbare Antworten und fundierte Meinungen:
Fallbeispiel:
Ein Mitarbeiter ist in drei aufeinander folgenden Jahren 89 / 169 /168 Tage krank gemeldet. Es liegt keine Schwerbehinderung oder bekannte Grunderkrankung vor. Im Zuge seiner Arbeit fallen regelmäßig Wochenenddienste und Überstunden (welche über ein Arbeitszeitkonto ausgegleichen oder später bezahlt werden) sowie teilw. Schichtbetrieb an.
Dabei fällt auf, dass betreffender Mitarbeiter in drei Jahren keinen einzigen Wochenenddienst und keinen Spätdienst nach 22:00 Uhr geleistet hat sondern dann jeweils krank war. In einem Personalgespräch verneint der Mitarbeiter grundlegende Probleme zu haben und erklärt er "sei eben häufig krank gewesen".
Darf der Mitarbeiter zukünftig von Überstunden und Wochenenddiensten ausgeschlossen werden und seine Arbeitszeit ausschließlich auf die norm. Wochenarbeitsschiene gelegt werden?
Urlaubstage darf der Betroffene nur in den Schulferien nehmen - nun möchte man ihm auch hier die Tage in einem Jahresplan vorschreiben (das dürfte nicht legal sein...)
Danke für eure Antworten.
Spid:
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur, einzelne Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen. Ob ein derartiges Handeln willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen heraus erfolgt, kann dahingestellt bleiben, da Überstunden und Wochenddienste keine Vorteile, sondern vielmehr Benachteiligungen darstellen und somit die Befreiung davon begünstigend ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rattgeber am 22.03.2019 14:43 ---Fallbeispiel:
Ein Mitarbeiter ist in drei aufeinander folgenden Jahren 89 / 169 /168 Tage krank gemeldet.
--- End quote ---
Frage:
Dann zahlt ihr ja die meiste Zeit nicht mehr für diesen Mitarbeiter, oder hat er so viele unterschiedliche Krankheiten?
Rattgeber:
Es waren, laut seiner Aussage, stets andere Erkrankungen - unzusammenhängend.
Für den Betroffenen sind Überstunden positiv, da er so alle Schulferien frei haben könnte, wenn denn genug geleistet wurden.
Spid:
Ob der Betroffene das so sieht, ist unbeachtlich. Für die Beurteilung einer Benachteiligung ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Sonderformen der Arbeit sind grundsätzlich benachteiligend.
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