Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Häufig krank = besonders behandelbar
Rattgeber:
Nein, ein BEM gibt es nicht.
Krankmeldung ab dem ersten Tag = Ja so ist es seit 2017 angeordnet.
Der AG hat den Betroffenen ab 2019 von Spät- und Nacht- wie auch Wochenenddiensten ausgenommen und ihm eine "Kernarbeitszeit" verordnet.
Außerdem wurden ihm seine Urlaubstage für dieses Jahr im Voraus geplant.
Den letzten Punkt wird man wohl Morgen rückgängig machen und ihm die Möglichkeit anbieten seine Urlaubstage selbst zu legen.
Dann hätte das, aus meiner Sicht, ja alles seine Richtigkeit (zumindest im rechtlichen Sinne)
marco.berlin:
Was heißt, BEMgibt es nicht? AN wollte nicht, oder noch nicht angeboten? Letzteres sollte andernfalls umgehend erfolgen. Nur zwingen könnt ihr den AN halt nicht zur Teilnahme.
Rattgeber:
Verzeihung, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: AN will nicht, da er kein Problem erkennt.
BStromberg:
--- Zitat von: Rattgeber am 24.03.2019 11:29 ---Verzeihung, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: AN will nicht, da er kein Problem erkennt.
--- End quote ---
Wenn AN-seitig auf BEM verzichtet wird, sollte sich ein versierter Personaler mal tunlichst die Akte schnappen und einen freien Nachmittag darauf verwenden, z.B. eine Abwägung anzustellen, ob/inwiefern eine personenbedingte Kündigung dieses renitenten Verweigerers/Rosinenpickers erfolgreich wäre.
Ein kleiner Mittelständler geriete mit solchen low-performern schnell ins betriebswirtschaftliche Schlingern... dass man das im öD alles etwas entspannter sieht und mitunter jahrelang so laufen lässt, habe ich noch nie verstanden (ist mindestens mal unkollegial allen anderen Mitarbeitern gegenüber)!
Auch wenn eine solche Kündigung nicht ganz einfach zum Erfolg zu bringen ist, so sollte man diese Option zumindest ernsthaft prüfen... viel schlimmer kann es den Betrieb ja nicht treffen... der Delinquent ist ja heute schon mehr abstinent als dienststellenpräsent.
tomk:
--- Zitat von: BStromberg am 25.03.2019 08:24 ---Auch wenn eine solche Kündigung nicht ganz einfach zum Erfolg zu bringen ist, so sollte man diese Option zumindest ernsthaft prüfen... viel schlimmer kann es den Betrieb ja nicht treffen... der Delinquent ist ja heute schon mehr abstinent als dienststellenpräsent.
--- End quote ---
Da der Beschäftigte das BEM abgelehnt hat sollte die negative Gesundheitsprognose bei den Fehlzeiten nicht so schwer darstellbar sein. Als Arbeitnehmer mit den Fehlzeiten ein BEM abzulehnen ist schon fahrlässig...
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