Autor Thema: Häufig krank = besonders behandelbar  (Read 14678 times)

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #15 am: 25.03.2019 10:58 »
Und wenn er tatsächlich chronische Krankheiten hat, dann ist er halt auf die Payroll der KV zu setzten. Das hat manche Menschen schneller gesunden lassen als ein Arzt es vermochte. Und diejenigen die tatsächlich Krank sind, kann man dann ja auch weiter beschäftigen, aber eben nur noch dort, wo sie keinen "Schaden" durch Fehlzeiten verursachen.

Rattgeber

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #16 am: 25.03.2019 12:34 »
Das mit der "Payroll" bitte nochmal erläutern :)

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #17 am: 25.03.2019 12:54 »
Das mit der "Payroll" bitte nochmal erläutern :)
Ein Arbeitnehmer hat "nur"  für maximal sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Dazu muss man nicht 6 Wochen am Stück krank sein.

Fireball84

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #18 am: 25.03.2019 13:24 »
Das mit der "Payroll" bitte nochmal erläutern :)
Ein Arbeitnehmer hat "nur"  für maximal sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Dazu muss man nicht 6 Wochen am Stück krank sein.
Es muss aber schon die gleiche Krankheit sein bzw. die Krankheiten müssen einen ursächlichen Zusammenhang haben. Wenn das die GKV nicht im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt hat, gibt es weiterhin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zumindest kenne ich das so.

BStromberg

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #19 am: 25.03.2019 14:05 »
Und wenn er tatsächlich chronische Krankheiten hat, dann ist er halt auf die Payroll der KV zu setzten. Das hat manche Menschen schneller gesunden lassen als ein Arzt es vermochte. Und diejenigen die tatsächlich Krank sind, kann man dann ja auch weiter beschäftigen, aber eben nur noch dort, wo sie keinen "Schaden" durch Fehlzeiten verursachen.

Volle Zustimmung!

Wenn man "Gefahr läuft" ins Krankengeld zu rutschen und den dortigen Prüfverfahren ausgesetzt ist, dann hat das mitunter schon mal "heilsame Wirkung"... nur ohne arbeitgeberseitigen Druck wird so was 'ne Dauerhängepartie.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #20 am: 25.03.2019 14:29 »
Es muss aber schon die gleiche Krankheit sein bzw. die Krankheiten müssen einen ursächlichen Zusammenhang haben.
Vollkommen richtig. Nach einer Grippe darf es dann gerne ein Beinbruch sein.
Zitat
Wenn das die GKV nicht im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt hat, gibt es weiterhin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zumindest kenne ich das so.
Darum geht es ja. Einfach mal die GKV prüfen lassen, dann der gute Mann ist ja keine Arzt und der Arbeitgeber auch nicht, sprich 42 Tage voll, unterschiedliche Krankheiten ? Nicht erkennbar (siehe oben), AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. Auch wenn er 10 unterschiedliche Ärzte hat. Bei ~200 Tagen darf es dann auch mal 4 unterschiedliche Krankheiten sein, aber .....

Fireball84

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #21 am: 25.03.2019 15:15 »
[...] AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. [...]
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind? Auf der Kopie der AU-Bescheinigung für den AG stehen nämlich keine Codes drauf. Er müsste die Codes erst bei der GKV anfragen und ich fürchte die dürfte allein aus Datenschutzgründen nichts liefern.
Wenn dann kann der AG nur bei der GKV nett anrufen, fragen ob die das ordnungsgemäß geprüft hat und muss mit der Antwort die er da bekommt leben.

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #22 am: 25.03.2019 16:56 »
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?
Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären.  Was daran soll bitte gewagt sein?

Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.

Texter

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #23 am: 25.03.2019 21:48 »
[...] AG sagt: Krankheiten haben einen ursächlichen Zusammenhang und stellt die Zahlung ein. GKV prüft und dann sieht man weiter. [...]
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind? Auf der Kopie der AU-Bescheinigung für den AG stehen nämlich keine Codes drauf. Er müsste die Codes erst bei der GKV anfragen und ich fürchte die dürfte allein aus Datenschutzgründen nichts liefern.
Wenn dann kann der AG nur bei der GKV nett anrufen, fragen ob die das ordnungsgemäß geprüft hat und muss mit der Antwort die er da bekommt leben.

solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #24 am: 26.03.2019 06:27 »
solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck
So, so die eine Software kann also Tage bis 42 zusammenzählen (Wochenende bitte nicht vergessen) und die andere Software kann also anhand der ICD10 Codes (in den sich ändernden Ausprägungen) erkennen, ob es sich um zusammenhängende Erkrankung handelt.
Dann ist das ja kein Problem.

Fireball84

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #25 am: 26.03.2019 07:07 »
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?
Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären.  Was daran soll bitte gewagt sein?

Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.
Okay, ich hatte eine wie auch immer geartete Prüfung voraus gesetzt. Das was du vorschlägst liest sich eher wie Willkür bzw. Handeln aufgrund einer Behauptung. Ob sich das mit der Fürsorgepflicht eines AG verträgt? Nun ja ...  ;)
(Und das ich hier so argumentiere, bedeutet nicht, dass ich den "Kranken" um den es geht in Schutz nehmen möchte.)

Flausi

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #26 am: 26.03.2019 07:53 »
Hab ihr einen guten Betriebsarzt? Vielleicht wäre es gut ihn mal dorthin zu schicken (auch öfters)! Der (Betriebsarzt) kann dann dem Arbeitgeber mitteilen - unter Einhaltung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht - wie/was der Mitarbeiter seiner Einschätzung nach noch zu leisten in der Lage ist.

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #27 am: 26.03.2019 08:44 »
solche Prüfungen erledigt doch heute ein Knopfdruck
So, so die eine Software kann also Tage bis 42 zusammenzählen (Wochenende bitte nicht vergessen) und die andere Software kann also anhand der ICD10 Codes (in den sich ändernden Ausprägungen) erkennen, ob es sich um zusammenhängende Erkrankung handelt.
Dann ist das ja kein Problem.

Jein, die Prüfung erfolgt bei der Krankenkasse, aber die wird auf Knopfdruck angefordert und die Antwort läuft automatisch in ein Abrechnungsprogramm zurück.

Kaffeetassensucher

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #28 am: 26.03.2019 09:10 »
Gewagt! Wie will der AG seine Prüfung durchführen und sein Ergebnis begründen, wenn ihm die Krankheiten gar nicht bekannt sind?
Habe ich behauptet, das er prüfen muss: Er sieht 42 Tage Krankheit, er geht davon aus, dass er nicht weiter zahlen muss, den Rest muss dann der AN / GKV klären.  Was daran soll bitte gewagt sein?

Natürlich wenn er sieht, dass sein AN 41 Tage krank war und dann wieder kommt und dann mit einem Beinbruch wieder krank ist, dann kann er sich das sicherliche sparen.
Okay, ich hatte eine wie auch immer geartete Prüfung voraus gesetzt. Das was du vorschlägst liest sich eher wie Willkür bzw. Handeln aufgrund einer Behauptung. Ob sich das mit der Fürsorgepflicht eines AG verträgt? Nun ja ...  ;)
(Und das ich hier so argumentiere, bedeutet nicht, dass ich den "Kranken" um den es geht in Schutz nehmen möchte.)

Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.

MoinMoin

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Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #29 am: 26.03.2019 10:54 »
Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.
Wie meinen? Wer blufft?
Der AG weiß nur eines: 42 Tage sind voll, Ursachen unbekannt, Prüfung nur bei der KV möglich.
Lösung: Krankentage bei KV beantragen, damit die das prüfen.
Und wenn dann 180 Tage voll sind, dann sollte man vielleicht mal einen unbeteiigten Dritten zur Prüfung hinzuziehen, denn die GKV wird natürlich das ganze immer sehr wohlwollend für sich Prüfen (Geht ja um Ihr eigenes Geld).
Unterschiedliche ICD10 Codes heißt ja noch lange nicht, dass da kein Zusammenhang besteht.