Autor Thema: Häufig krank = besonders behandelbar  (Read 14674 times)

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #30 am: 26.03.2019 12:02 »
Klingt für mich eher nach eine Art "Trick 17" oder neudeutsch "Lifehack", "Auf-den-Busch-klopfen und gucken, was rauskommt": Der AG weiß genau, dass 42 Krankheitstage auch wegen unterschiedlicher Krankheiten zustandekommen können, er kann aber auch unterstellen, dass es wegen derselben Krankheit ist.
In dem Moment muss der AN bzw. seine Krankenkasse nachweisen, dass dies nicht so ist.
Im Prinzip also eher ein Bluff als etwas mit echter, haltbarer Substanz.
Wie meinen? Wer blufft?
Der AG weiß nur eines: 42 Tage sind voll, Ursachen unbekannt, Prüfung nur bei der KV möglich.
Lösung: Krankentage bei KV beantragen, damit die das prüfen.
Und wenn dann 180 Tage voll sind, dann sollte man vielleicht mal einen unbeteiigten Dritten zur Prüfung hinzuziehen, denn die GKV wird natürlich das ganze immer sehr wohlwollend für sich Prüfen (Geht ja um Ihr eigenes Geld).
Unterschiedliche ICD10 Codes heißt ja noch lange nicht, dass da kein Zusammenhang besteht.

Okay, so beschrieben klingt es eher nach normaler und vernünftiger Vorgehensweise.

Ich ging von dem Fall aus, dass der AG ankündigt, die Zahlungen einfach einzustellen, obwohl er weiß, dass die 42 Tage auch durch unterschiedliche oder nicht in Verbindung stehenden Krankheiten zustandekommen können und ohne, dass er bei der Krankenkasse eine Prüfung in Auftrag gegeben hat. Das hätte zwar rechtlich auf ziemlich tönernen Füßen gestanden (vermute ich), aber ebenso den AN und die Krankenkasse zum Handeln gezwungen. Also ganz bewusst etwas ankündigen, von dem man weiß, dass es so vermutlich nicht durchsetzbar sein wird, deshalb "Bluff".

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,135
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #31 am: 26.03.2019 13:34 »
Wie gesagt, nach 6 Wochen kann und sollte der AG der Krankenkasse mitteilen, dass er die Entgeltfortzahlung einstellt, dann wird die KV aktiv und der Kranke muss auch aktiv werden, was willst und warum solltest du als AG da was prüfen?
Da ist auch nichts was da tönern sein könnte, das ist ein ganz stumpfer, normaler Verwaltungsakt.
Und wenn dann die KV dem AG schreibt, dass der AG weiter Entgeltzahlungspflichtig ist, dann zahlt er.
Und wenn dann der AN wieder Krank wird, dann geht das Spiel wieder los....
Solange bis er innerhalb einer seiner Krankheitsbilder die 42 Tage voll hat oder eben weiterhin Anspruch auf Entgetlfortzahlung hat.
DA muss / kann der AG doch nichts anderes machen, ausser (so wie es mir in dem oben beschriebenen Fall zu sein scheint) der AG verzichtet auf diese Prüfung und zahlt freiwillig dem AN sein ihm nicht zustehendes Entgelt.

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #32 am: 26.03.2019 14:08 »
DA muss / kann der AG doch nichts anderes machen, ausser (so wie es mir in dem oben beschriebenen Fall zu sein scheint) der AG verzichtet auf diese Prüfung und zahlt freiwillig dem AN sein ihm nicht zustehendes Entgelt.

Ja, ich bin gedanklich eben dem Pfad gefolgt, dass der AG zwar ankündigt, das Entgelt nicht weiter zu zahlen, ohne dies aber von der Krankenkasse überprüft zu haben oder überprüfen zu lassen, deshalb tönern, er hätte ja keine Grundlage, einfach auf Verdacht die Zahlungen einzustellen.

Auf den gedanklichen Pfad, den du gerade noch einmal näher erläutert hast, eben dass eine Prüfung (durch die Krankenkasse) stattfindet, trifft das natürlich nicht zu, das wäre in der Tat ein ganz normaler und begründeter Vorgang.

Ich bin da, wie gesagt, weiter oben irgendwo falsch abgebogen, entschuldige bitte die Verwirrung.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,135
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #33 am: 26.03.2019 14:51 »
Ich bin da, wie gesagt, weiter oben irgendwo falsch abgebogen, entschuldige bitte die Verwirrung.
Fein, fein, keine Problem. Hauptsache man klärt Missverständisse aus.

Rattgeber

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #34 am: 26.03.2019 19:15 »
Danke für die Antworten :) :)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,777
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #35 am: 26.03.2019 22:41 »
Verstehe ich es richtig, dass man als AG darauf angewiesen ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen bei Tarifbeschäftigten mit einer derartig beeindruckender Anzahl von Fehltagen die Krankmeldungen korrekt prüft und hoffentlich zum richtigen Schluss kommt, dass dort jemand an seiner Arbeitsstelle ganz fehl am Platz ist.

Gibt es keine andere Sanktionierungsmöglichkeit?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,135
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #36 am: 27.03.2019 09:30 »
Gibt es keine andere Sanktionierungsmöglichkeit?
Wieso Sanktionieren? Immer erstmal davon ausgehen, dass derjenige tatsächlich körperliche Probleme hat.
Die anderen begleitenden Punkte sind doch auch noch da: Versetzung auf einen Dienstposten, der nicht so belastend ist..... sind dann ja weitere "Sanktionen", bis hin zum Betriebsarzt und final zur Kündigung

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #37 am: 27.03.2019 11:49 »
Gibt es keine andere Sanktionierungsmöglichkeit?
Wieso Sanktionieren? Immer erstmal davon ausgehen, dass derjenige tatsächlich körperliche Probleme hat.
Die anderen begleitenden Punkte sind doch auch noch da: Versetzung auf einen Dienstposten, der nicht so belastend ist..... sind dann ja weitere "Sanktionen", bis hin zum Betriebsarzt und final zur Kündigung

Sie haben natürlich insofern recht, als dass man unvoreingenommen und ohne Vorverurteilung an die Sache ran geht... d'accord!

Hier sind aber zumindest einige Indizien genannt worden, die (zumindest bei mir) die "Alarmsensoren" anspringen lassen:
  • mitarbeiterseitige (kommentarlose) Ablehnung BEM
  • häufig Kurzzeiterkrankung vor/nach WE
  • kaum bzw. keine Teilnahme an Schichten/Sonderdiensten

Eine gesunde Skepsis sei dem Nutzer clarion durchaus gestattet m.M.n.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,135
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #38 am: 27.03.2019 14:43 »
Eine gesunde Skepsis sei dem Nutzer clarion durchaus gestattet m.M.n.
Nein, nicht nur gestattet, sondern angebracht.
Aber wenn man da in Kategorien wie Sanktionen denkt, begeht man schnell Fehler, die nicht Zielführend sind.  8)
Sprich stumpf unter dem Mütze: Gesundheitsmanagment den AN in ihm ungewünschte Situationen bringen (Keine Zuschläge mehr für Schicht etc.), ihm ungeliebte Aufgaben übertragen (mit Leistungskontrolle um zu sehen, ob man ihn gesundheitlich Überlastet und natürlich Krankentagegeld beantragen (damit die KV erkennen kann ob er eine chronischen Leidern hat)
Alles zum Wohle des AN natürlich.  :-*

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,777
Antw:Häufig krank = besonders behandelbar
« Antwort #39 am: 27.03.2019 23:07 »
Klar "Wording" ist Alles.

Bei ca. 170 Fehltagen ist es offensichtlich, dass man zum Wohle des ganz offensichtlich überforderten AN etwas unternehmen muss.

Ich bin noch nicht lange im öD und lerne noch  ;D