Wie gesagt, nach 6 Wochen kann und sollte der AG der Krankenkasse mitteilen, dass er die Entgeltfortzahlung einstellt, dann wird die KV aktiv und der Kranke muss auch aktiv werden, was willst und warum solltest du als AG da was prüfen?
Da ist auch nichts was da tönern sein könnte, das ist ein ganz stumpfer, normaler Verwaltungsakt.
Und wenn dann die KV dem AG schreibt, dass der AG weiter Entgeltzahlungspflichtig ist, dann zahlt er.
Und wenn dann der AN wieder Krank wird, dann geht das Spiel wieder los....
Solange bis er innerhalb einer seiner Krankheitsbilder die 42 Tage voll hat oder eben weiterhin Anspruch auf Entgetlfortzahlung hat.
DA muss / kann der AG doch nichts anderes machen, ausser (so wie es mir in dem oben beschriebenen Fall zu sein scheint) der AG verzichtet auf diese Prüfung und zahlt freiwillig dem AN sein ihm nicht zustehendes Entgelt.