Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Was "bringt" einem ein Dienstunfall eigentlich?

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TheITGuy:
Hmmmm....

Frage aus Interesse: Für einen TB würde in diesem Fall die VBG zuständig sein. Da gibt es Gesetzt und Vorschriften, in denen Anträge, Einsprüche, etc. ziemlich genau geregelt sind. Das heißt nicht, dass das am Ende ohne Klage abläuft, aber ist das bei Unfällen von Beamten anderes geregelt?

Bommel100715:

--- Zitat von: TheITGuy am 26.03.2019 11:25 ---Hmmmm....

Frage aus Interesse: Für einen TB würde in diesem Fall die VBG zuständig sein. Da gibt es Gesetzt und Vorschriften, in denen Anträge, Einsprüche, etc. ziemlich genau geregelt sind. Das heißt nicht, dass das am Ende ohne Klage abläuft, aber ist das bei Unfällen von Beamten anderes geregelt?

--- End quote ---

Für TB des öffentlichen Dienstes ist die VBG i.d.R. nicht zuständig.
Die Regelungen zum Dienstunfall sind denen des SGB VII nachgebildet und finden sich in § 30 bis 46 BeamtVG

TheITGuy:

--- Zitat von: Bommel100715 am 26.03.2019 12:26 ---Für TB des öffentlichen Dienstes ist die VBG i.d.R. nicht zuständig.
--- End quote ---

Sorry, mein Fehler, ich bin in meiner Adressliste verrutascht. In der VBG war ich, als ich noch eine eigene Firma hatte.

Ich meine hier natürlich die "Unfallversicherung Bahn und Bund" UVB.

Danke für die Auskunft.

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