Zitat von: Admin am 05.03.2019 14:14zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.htmlIn den Kennzahlen hat sich m. E. ein kleiner Fehler eingeschlichen: Das höchste Endgrundgehalt war 1957 A16/13 und betrug 1735,00 DM und nicht – wie in der Kennzahlenübersicht angezeigt – 1678,00 DM.Dadurch ergibt sich dann auch das korrekte und damals gesetzlich festgelegte vertikale Spannungsverhältnis von 495 % (nämlich 1735/350) anstatt des in der Kennzahlenübersicht anzeigten von 479 %.
zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.html
Ist der Abschluss in BW nicht besser als der Tarif, da 3,2 über alle Stufen und nicht nur im Mix (die TBler bekommen ja 3,01 idR)? Und dann noch die JSZ....
Wann wird denn erfahrungsgemäß die Bestätigung aller Länder erfolgen? Bzw. wann gibts erfahrungsgemäß die neue Tabelle auf dieser schönen Webseite, wo man alles schön vorgerechnet bekommt ?
Zitat von: ChrBY am 05.03.2019 14:37Zitat von: Admin am 05.03.2019 14:14zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.htmlIn den Kennzahlen hat sich m. E. ein kleiner Fehler eingeschlichen: Das höchste Endgrundgehalt war 1957 A16/13 und betrug 1735,00 DM und nicht – wie in der Kennzahlenübersicht angezeigt – 1678,00 DM.Dadurch ergibt sich dann auch das korrekte und damals gesetzlich festgelegte vertikale Spannungsverhältnis von 495 % (nämlich 1735/350) anstatt des in der Kennzahlenübersicht anzeigten von 479 %.Wir rechnen stets die Jahresgehälter geteilt durch 12, damit die Änderungen an Weihnachtsgeld und anderen festen Zulagen berücksichtigt werden. Das steht auch auf jeder dieser Seiten in den Hinweisen unten, wird aber gerne übersehen.
Nein, der von mir angesprochene Fehler hat mit Jahressonderzahlungen u. ä. nichts zu tun, sondern mit der Tatsache, daß in der Kennzahlentabelle 1957 ab Besoldungsgruppe A5 bei sämtlichen Endgrundgehältern die Dienstalterstufe 12 zugrunde gelegt wurde, obwohl die Tabelle damals von A5 bis A16 bis zur Dienstalterstufe 13 reichte.