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[NW] BaP - Wechsel des Dienstherrn

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Feidl:
Die Kommune kann die Lebenszeitverbeamtung nicht wegen einer Erkrankung verweigern, die bereits bei der Ernennung auf Probe bekannt war.
Wenn die neue Kommune bei Versetzung ebenso von der Erkrankung weiß und dich trotzdem einstellt, dann wird es für sie auch sehr sehr schwer zu begründen sein, warum sie dann später wegen dieser Erkrankung die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigert.

bettelmusikant:
Gerade bei einem länderübergreifenden Dienstherrenwechsel und dem damit einhergehenden Wechsel des Versorgungslastenträgers ist es durchaus üblich, dass bereits bei der Neueinstellung durch den neuen DH auch im Beamtenverhältnis auf Probe erneut die gesundheitlich Eignung festgestellt werden kann. Je nach Bundesland, je nach Behörde gibt es da echt unterschiedliche Handhaben.
Was ich machen würde: BaP bei dem aktuellen Dienstherrn gut zu Ende bringen, dich als BaL verbeamten lassen und im Nachgang einen Dienstherrenwechsel in Angriff nehmen. Aber wie gesagt: Auch dann kann die erneute Prüfung durch einen Amtsarzt erfolgen, in unserer Behörde (Hessen) ist das üblich.

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