Autor Thema: [NW] BaP - Wechsel des Dienstherrn  (Read 6834 times)

Computerfachmann

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[NW] BaP - Wechsel des Dienstherrn
« am: 23.03.2019 21:24 »
Guten Abend,

ich bin seit ca. 1 Jahr Beamter auf Probe bei einer Kommune in NRW - und bin anerkannt schwerbehindert (chronische Erkrankung).

Ich möchte bei einer anderen Kommune bewerben und dort das Beamtenverhältnis fortsetzen.

Leider hatte ich im letzten Jahr etwas Pech und den einen und anderen Fehltag.

Falls die neue Kommune mich einstellen will, kann bzw. darf sie Zweifel an meiner gesundheitlichen Eignung hegen, obwohl ich ja bereits Beamter auf Probe bin und mich zum Amtsarzt schicken und meine Eignung als Beamter zu prüfen?

UND, falls sie mich zwar jetzt als Beamter auf Probe einstellt, kann sie sich weigern, mich auf Lebenszeit zu verbeamten?

Bei meiner jetzigen Kommune weiß ich, dass meine Erkrankung dort der Lebenszeitverbeamtung nicht entgegensteht.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
« Last Edit: 25.03.2019 01:36 von Admin2 »

Casiopeia1981

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Antw:BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #1 am: 23.03.2019 23:31 »
1. Ja, die Kommune darf dich im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung oder per Aktenlage abweisen. Durch deine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn wechselt auch die Pensionslast. Im Übrigen hat kein Dienstherr Lust, die Katze im Sack zu kaufen.

2. Ja, die Kommune kann dir die Lebenszeitverbeamtung versagen, wenn gesundheitliche Gründe entgegenstehen (fehlende gesundheitliche Eignung). Die Eignung wird auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens geprüft. Sprich: Selbst wenn die Personalstelle bei deiner Erkrankung sagen würde, dass diese nicht hinderlich wäre, würde mit Sicherheit nicht gegen das ausdrückliche Votum des Amtsarztes gehandelt. Sagt der Amtsarzt, nein, wird das jede Personalstelle so machen.

Ich kann dich aber beruhigen, wenn deine Personalstelle jetzt schon grünes Licht in Kenntnis der Erkrankung andeutet, dann würde das auch die andere Kommune machen.

Computerfachmann

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Antw:BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #2 am: 24.03.2019 15:09 »
die Katze im Sack kaufen - welch sinnige Bemerkung  ::) du weißt schon, dass man sich Erkrankungen nicht aussuchen kann...

Ich schrieb ja, dass ich anerkannt schwerbehindert bin. Bei Schwerbehinderten werden bei der gesundheitlichen Eignung andere Maßstäbe angesetzt.

Was mich noch interessiert, kann die neue Kommune denn überhaupt einsehen, wie es z.B. mit meinem Fehlzeiten aussieht. steht sowas in der Personalakte?

Ich wurde ohne Probleme und ohne ärztliche Beurteilung Beamter auf Probe bei meiner jetzigen Kommune und bisher wurde auch nicht signalisiert, dass der Verbeamtung auf Lebenszeit etwas entgegensteht. aber das sagt jetzt nur meine Kommune, kann die neue Kommune mich jetzt ohne Probleme weiter auf Probe nehmen und dann in 2 Jahren erst Bedenken äußern?

Mayday

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Antw:BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #3 am: 24.03.2019 17:28 »
Neben der gesundheitlichen Eignung ist auch die Probezeitbeurteilung entscheidend. Wegen mangelnder Bewährung während der Probezeit kann die Kommune eine Lebenszeitverbeamtung noch versagen.

Als ich vor geraumer Zeit vom Landesdienst NRW nach Sachsen gewechselt bin, musste ich in Sachsen nochmals eine Probezeit absolvieren, obwohl ich diese in NRW schon hinter mir hatte. Das war in meinem Fall aber auch eine sog. "Raubernennung".

Fehlzeiten werden meiner Meinung nach in der Personalakte bzw. einer Nebenakte erfasst.


nordbeamter

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Antw:BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #4 am: 24.03.2019 19:15 »
Moin,

ist gibt Dienstherren die neben Personalakte zur Einsichtnahme auch eine aktuelle Fehlzeitenübersicht anfordern. Du musst dafür aber eine Einverständniserklärung abgeben.

Sofern der mögliche neue Dienstherr bei der gleichen kommunalen Versorgungsanstalt ist, wird oft auf eine erneute Einstellungsuntersuchung verzichtet. Da du ja bereits dort versichert bist und sich nur der Umlagenzahler ändert.

Bei der Lebenszeitverbeamtung kann sowohl beim alten als auch beim neuen Dienstherren eine Untersuchung anstehen.

Sofern es keine Raubübernahme bei dem Beamten gibt, tritt der Versorgungslasten-Vertrag in Kraft. Der alte Dienstherr überweist dann für die Vordienstzeit entsprechende Rückstellungen an den neuen Dienstherren. Daher ist das das Thema der Pensionslasten meiner Meinung nach nicht mehr so extrem, daher diese Volluntersuchungen bei der Übernahme von Lebenszeitbeamten etwas übertrieben. Einige Versorgungsanstalten verlangen diese bei Lebenszeitbeamten noch nicht mal.....

Feidl

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Antw:[NW] BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #5 am: 25.03.2019 09:39 »
Die Kommune kann die Lebenszeitverbeamtung nicht wegen einer Erkrankung verweigern, die bereits bei der Ernennung auf Probe bekannt war.
Wenn die neue Kommune bei Versetzung ebenso von der Erkrankung weiß und dich trotzdem einstellt, dann wird es für sie auch sehr sehr schwer zu begründen sein, warum sie dann später wegen dieser Erkrankung die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigert.

bettelmusikant

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Antw:[NW] BaP - Wechsel des Dienstherrn
« Antwort #6 am: 28.03.2019 10:16 »
Gerade bei einem länderübergreifenden Dienstherrenwechsel und dem damit einhergehenden Wechsel des Versorgungslastenträgers ist es durchaus üblich, dass bereits bei der Neueinstellung durch den neuen DH auch im Beamtenverhältnis auf Probe erneut die gesundheitlich Eignung festgestellt werden kann. Je nach Bundesland, je nach Behörde gibt es da echt unterschiedliche Handhaben.
Was ich machen würde: BaP bei dem aktuellen Dienstherrn gut zu Ende bringen, dich als BaL verbeamten lassen und im Nachgang einen Dienstherrenwechsel in Angriff nehmen. Aber wie gesagt: Auch dann kann die erneute Prüfung durch einen Amtsarzt erfolgen, in unserer Behörde (Hessen) ist das üblich.