Autor Thema: [NW] Beförderungsurkunde nicht persönlich in Empfang nehmen  (Read 7327 times)

nero

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Hallo,
muss ich eine Beförderungsurkunde zwingend persönlich in Empfang nehmen. Oder kann ich auch eine Vollmacht ausstellen?
Gruß Nero

Mayday

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Wie das BeamtStG in §8 (2) schon besagt, erfolgt eine Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Für mehr Kohle muss man also schon persönlich beim Chef antanzen.   ;)

Glückwunsch und VG, Mayday

nero

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Danke, sowohl für die Info als auch für die Glückwünsche. Dann werde ich wohl noch warten müssen.
Sollte meine Urkunde zum 1. April Freitag abholen, da an diesem Tag erst der PR zustimmt. Bin jetzt nur blöderweise krank bis mind. Freitag. Nächste Woche bin ich wegen extern Fortbildung komplett außer Landes. Keine Chance zu Dienstzeiten, dass Ding abzuholen.

was_guckst_du

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...eine Urkunde kann man sich auch bei Krankheit aushändigen lassen, sofern man nicht das Bett hüten muss...wo ist das Problem?

...dienstunfähig heisst nicht, dass man keine Urkunde erhalten kann und keine Unterschrift leisten kann...

...ich würde die Urkunde auf jeden Fall am Freitag annehmen...die Verspätung kann dich irgendwann mal negativ "einholen"...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

marco.berlin

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Das Gerücht hält sich irgendwie hartnäckig, dass krank = bettlägerig heißt 😂