Autor Thema: Höhergruppierung aufgrund veränderter Personalsituation  (Read 3611 times)

serverus

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Ich arbeite als Krankenpfleger in einem Krankenhaus als Stellvertretung der Stationsleitung.

Bis vor kurzem waren in der Abteilung der Stationsleitung mehr als 9, aber weniger als 12 Vollzeitplanstellen unterstellt.

Nun hat der Arbeitgeber der Abteilung einen höheren Personalschlüssel genehmigt und auch bereits neue Mitarbeiter eingestellt.

Ab dem 01.04.2019 werden 14,2 Planstellen (inklusive mir als Stellvertreter) dem Stationsleiter unterstellt sein.


Nun meine 2 Fragen hierzu:

1)
Bisher sind mein Chef in P12 und ich in P11 eingruppiert.
Da nun mehr als 12 Vollzeitkräfte unterstellt sind, können wir einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, laut Entgeltordnung, oder?

2)
Die Erfahrungsstufen bleiben bei einer Höhergruppierung gleich (z.B. P12 Stufe 5 würde P13 Stufe 5), oder?


Auf die Antworten bin ich sehr gespannt.

Spid

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1. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Eine Station mit mehr als in der Vorbemerkung Nr. 1 lit. b) zu Abschnitt XI. Ziff. 2 genannten regelmäßig unterstellten Beschäftigten dürfte regelmäßig eine große Station im Tarifsinne sein, was zur Eingruppierung in P13 für die Leitung und P12 für die ständige Vertretung führt - und zwar ohne jede Antragserfordernis.

2. Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

serverus

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Vielen Dank für Deine Antwort.