Autor Thema: Berücksichtigung Fallgruppenzulage bei Höhergruppierung  (Read 3064 times)

ITechniker

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Hallo Zusammen,

ich habe in einem andern Thread schon etwas gebohrt, und bin von TV-Ler ja auch nett "geholfen worden"(u.a. durch eine Referenz auf einen Beitrag von Spid, den ich aber leider nicht finden konnte). Dass die Sachlage in Bezug zur jüngsten Tarifvereinbarung noch reichlich schwammig ist, weil Redaktionskonferenzen ausstehen ist mir auch bewusst. Mich interessiert aber zum Vergleich die normale Handhabe.

Ich werde (vermutlich) zum 1.1.20 (wahrscheinlich auf Antrag) aus der E9a S3 in die E9b höhergruppiert.
Ich erhalte momentan eine Fallgruppenzulage.

Wird meine Fallgruppenzulage (in der E9a) bei der Stufenzuordnung in der neuen Entgeltgruppe berücksichtigt?

Denn falls ja, würde das bei mir einen deutlichen Unterschied machen:
  • E9a S3 -> E9b S3: + 98,21 €
  • E9a S3 + Zulage -> E9b S3: - 3,36 €
    (und somit Zuordnung zu E9b S4, da mein Tabellenengelt sich ja nicht verringern darf, wenn ich den TV-L §17 richtig verstehe)

Danke und Gruß

Edit: viele, viele kleine Fehler...
« Last Edit: 24.03.2019 17:28 von ITechniker »

Spid

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Die Entgeltgruppenzulage (wie auch die Besitzstandszulage für eine entfallene Vergütungsgruppenzulage) bleibt aktuell bei der Stufenzuordnung außen vor, sondern findet ausschließlich bei der Berechnung, ob der Garantiebetrag zu zahlen ist, Berücksichtigung.

ITechniker

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Die Entgeltgruppenzulage (wie auch die Besitzstandszulage für eine entfallene Vergütungsgruppenzulage) bleibt aktuell bei der Stufenzuordnung außen vor, sondern findet ausschließlich bei der Berechnung, ob der Garantiebetrag zu zahlen ist, Berücksichtigung.
Danke.
Schade  :-\

ITechniker

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Okay, doch noch eine Nachfrage :D
Ist die Sitution wie ich sie unten durchgerechnet habe die korrekte Umsetzung?

Stand 1.1.2020
E9a S3 ohne Zulage = 3276,44 €
E9a S3 mit Zulage = 3378,01 €

1) Die Höhergruppierung erfolgt ohne Berücksichtigung der Zulage
=>  E9b S3 = 3374,65 €
(da E9b S2 < E9a S3 < E9b S3)

2) Der Anspruch auf Garantiebetrag ergibt sich aber unter Berücksichtigung der Zulage
E9a S3 mit Zulage = 3378,01 €
E9b S3 = 3374,65 €
=> Differenz -3,36 €
=> Differenzbertag von 50 € nicht erreicht
=> Anspruch auf Garantiebetrag von 180 € besteht

Spid

  • Gast
Der zu erreichende Differenzbetrag entspricht dem Garantiebetrag, mithin wäre dieser heranzuziehen - was hier aber am Ergebnis nichts ändert. Der Garantiebetrag ist gem. Tarifeinigung auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt. Es ist nicht abzusehen, wie die Tarifvertragsparteien die Höhergruppierung auf Antrag sowie die Regelungen zum Garantiebetrag in den Redaktionsverhandlungen ausgestalten werden. Ohne redaktionelle Anpassungen würde es auf E9b/3 ohne Zulagen herauslaufen - was ich so aber nicht zwingend erwarten würde.