Hallo Ihr Lieben
Ich war 07/2014 bis 06/2017 nach EG 6 Stufe 3 TVöD beschäftigt. Habe hier also eigentlich die Zeiten der Stufe 3 schon erreicht gehabt. Dann war ich kurze Zeit im Krankengeldbezug und von 09/2017 bis 12/2017 war ich wieder nach EG 6 Stufe 3 TV-L beschäftigt. Ich wusste nicht, dass man sich Zeiten anrechnen lassen kann.
Von 01/2018 bis 06/2018 wieder Krankengeldbezug und ab 07/2018 Arbeitslosengeld.
Nun habe ich eine Einstellungszusage zum 01.04.2019 bei einer Stadtverwaltung für eine Stelle nach EG 9a TVöD. Letzte Woche habe ich noch ein paar Fragen mit dem Personalamt klären wollen und im Gespräch ist dann heraus gekommen, dass ich nur in Stufe 1 eingruppiert werde. Begründung war, dass mir ja die Berufserfahrung in der EG 9a fehlt. Würde ich auf eine Stelle mit EG 6 kommen, hätten sie die Stufe 3 übernommen. Ich bin fest von Stufe 3 ausgegangen, weil es ja 2017 diese Gesetzesänderung mit der stufengleichen Höhergruppierung gab. Auch diese Argumentation wurde abgewimmelt. Dies würde nur gelten, wenn ich vorher bei ihnen beschäftigt gewesen wäre.
Am Dienstag ist jetzt der Termin für die Vertragsunterzeichnung. Ich bin natürlich gerade nicht in der Position, große Forderungen zustellen, ich brauche diesen Job. Aber ist das wirklich so richtig? Oder gibt es Möglichkeiten zu handeln und vor allem zu argumentieren? Es ärgert mich tierisch, dass ich wieder in Stufe 1 einsteigen soll. Was würdet Ihr tun?
Viele Liebe Grüße
Ich war zuletzt nach EG 6 Stufe TV-L beschäftigt. Diese Beschäftigung endete 31.12.20