Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel von VKA in SuE
SoFa:
Hallo,
ich bin eine angehende Sozialpädagogin. Zurzeit arbeite ich in der E 10 Stufe 5. Welche Stufe würde ich bei einem Wechsel (im selbigen Amt) in S 15 bekommen? Kann ich meine jetzige Stufe behalten? Wenn nein, wieviel Erfahrung kann mir angerechnet werden?
Gruß SoFa
Spid:
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung (siehe §1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V), mithin kann §17 Abs. 4 TVÖD ebensowenig zur Anwendung kommen wie §1 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Anlage zu § 56 BT-V. Es handelt sich vielmehr um eine horizontale Tätigkeitsänderung, die die Stufenzuordnung nicht berührt. Da es sich jedoch nicht um dieselbe Entgeltgruppe handelt, beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
SoFa:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich meine jetzige Stufe mit in SuE nehmen? Kann ich deine Aussage irgendwo nachlesen? Diese Konstellation hatten wir hier im Amt einige Male und meines Wissens wurden beide Tätigkeiten voneinander unabhängig betrachtet, so dass die Stufenzuordnung neu erfolgte. Ich bin mir jedoch nicht sicher. Ich will kein Risiko eingehen, denn ich habe nur noch 1,5 Jahre Reststufenlaufzeit. Wenn deine Aussage in der Praxis umgesetzt wird, lohnt es sich zu gedulden.
Spid:
Die maßgeblichen Normen habe ich doch benannt.
SoFa:
Dann ist es nur eine "kann" Vorschrift. Danke dir.
Anstelle des § 16 (VKA) gilt folgendes:
5Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden;
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