Autor Thema: TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung  (Read 20498 times)

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #15 am: 13.04.2019 08:44 »
Wenn der AG die Feststellung trifft, daß sich der Tätigkeitsbereich eines TB erweitert hat, hat sich mit dieser Feststellung bereits die auszuübende Tätigkeit geändert.
Wenn der AG aber nicht diese Feststellung trifft, das zu betreuende Produkt aber ausgeweitet wird (von irgendwelchen subalternen Personal), muss man dann seinen Arbeit niederlegen (natürlich nach Aufforderung beim AG, dass sich ja was geändert hat und er eine Übertragung bestätigen soll  8)), weil man ja nicht mehr das Produkt betreuen darf, weil es ja nicht mehr in dem Bereich der auszuübenden Tätigkeiten fällt, da ja jetzt höherwertige Tätigkeiten damit verbunden wären?

Es kommt auf die Zahl der Stellen an, egal ob sie besetzt sind oder die jeweiligen AN sich in einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses befinden.
Vollzeitstellen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Sprich bei obiger Konstellation werden es Ende des Jahres 230% also nüscht mit EG14.
ZUM GLÜCK:
Denn eine Höhergruppierung zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet Einkommensverlust (Man fällt auf EG14S2 zurück und die nächsten 9 Jahre weniger verdienen)! Erst wenn man in der Stufe 4 ist, lohnt sich die HG.

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #16 am: 13.04.2019 08:46 »
Ich danke dir für die Ausführung.

Leider komme ich, selbst mit der Neueinstellung Ende des Jahres, nicht auf drei Vollzeitstellen, somit wird es schwierig mit der Höhergruppierung in die EG 14.

Dann müsste ich jetzt doch noch mal zwecks Zulage und keine vorzeitige Stufenerhöhung mit dem AG sprechen, wobei er mir schon vermittelt hat, dass bei der eigentlich stattfindenden Stufenerhöhung nächstes Jahr, dann neu verhandelt werden müsse. Sonst habe ich ja nur ein Jahr etwas von dem monetärem Vorteil einer vorzeitigen Stufenerhöhung.

Wie geschrieben zum Glück!
Insofern wäre die Verkürzung auf Stufe 4 jetzt die richtige Wahl um dann ggfl. eine Zulage und/oder HG zu erwirken.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #17 am: 13.04.2019 08:50 »
Du meinst Verkürzung der Stufenlaufzeit und dann im nächsten Jahr noch mal mit einer Zulage verhandeln?

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #18 am: 13.04.2019 09:30 »
Du meinst Verkürzung der Stufenlaufzeit und dann im nächsten Jahr noch mal mit einer Zulage verhandeln?
Ja, weil wenn du aus welchem Grund auch immer doch eine HG aus der Stufe 3 heraus bekommst, dann ist es monetär unglücklich.
Allerdings könntest du auch direkt nach der Stufenverkürzung nach eine Zulage verhandeln.
Ich kenne Fälle, die zwei Stufenzulage bekommen, also sind in der EG13s3 und bekommen dann Entgelt der Stufe 5.

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #19 am: 13.04.2019 09:32 »
Wenn der AG die Feststellung trifft, daß sich der Tätigkeitsbereich eines TB erweitert hat, hat sich mit dieser Feststellung bereits die auszuübende Tätigkeit geändert.
Wenn der AG aber nicht diese Feststellung trifft, das zu betreuende Produkt aber ausgeweitet wird (von irgendwelchen subalternen Personal), muss man dann seinen Arbeit niederlegen (natürlich nach Aufforderung beim AG, dass sich ja was geändert hat und er eine Übertragung bestätigen soll  8)), weil man ja nicht mehr das Produkt betreuen darf, weil es ja nicht mehr in dem Bereich der auszuübenden Tätigkeiten fällt, da ja jetzt höherwertige Tätigkeiten damit verbunden wären?

Das kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Ist jemand ausweislich seiner übertragenen Aufgaben für „alle“ EDV zuständig und der AG erhöht die Zahl der Systeme von 5 auf 1500 mit hoher Diversifizierung einschl. vom TB anzuweisenden Fremdfirmen und macht seine Aufgabenerfüllung völlig von diesen abhängig, wird das die Eingruppierung mutmaßlich verändern, sie ist Folge einer Organisationsmaßnahme des AG -> Eingruppierung aufgrund der durch den AG geänderten auszuübenden Tätigkeit. Ist hingegen jemand in der Vervielfältigungsstelle tätig und es wird umgestellt von Matrizenvervielfältigung auf Kopierer mit Vergrößern/Verkleinern usw., handelt es sich um den klassischen Fall nach §13.

Zitat
Es kommt auf die Zahl der Stellen an, egal ob sie besetzt sind oder die jeweiligen AN sich in einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses befinden.
Vollzeitstellen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Sprich bei obiger Konstellation werden es Ende des Jahres 230% also nüscht mit EG14.
ZUM GLÜCK:
Denn eine Höhergruppierung zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet Einkommensverlust (Man fällt auf EG14S2 zurück und die nächsten 9 Jahre weniger verdienen)! Erst wenn man in der Stufe 4 ist, lohnt sich die HG.

Stufenlaufzeitverkürzung und Höhergruppierung müßte man nur aufeinander abstimmen. Da wir nur die Zahl der besetzten Vollzeitäquivalente kennen und nicht deren planmäßige Anzahl, kann keine Aussage zur Eingruppierung getroffen werden.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #20 am: 13.04.2019 10:01 »
Mit der Höhergruppierung in EG14 sehe ich eher schwarz. Hab mit ach und krach jetzt eine neue Teilzeitstelle verhandeln können. Damit ist für die nächsten Jahre erstmal Schluss, von daher muss ich mich erstmal mit der vorzeitigen Stufenerhöhung bzw. Zulage zufrieden geben. Habe nur Angst, dass der AG im kommenden Jahr mir keine zusätzliche Zulage zahlen möchte und ich dann nächstes Jahr leer ausgehe, da ich nächstes Jahr eh in die höhere Stufe gerutscht wäre. So wäre dann keine Aufwandsentschädigung mehr trotz höherwertiger Tätigkeit gegeben.

Ich danke euch beide sehr für die Hilfe  ;D

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #21 am: 13.04.2019 10:03 »
Sofern die Tätigkeitsmerkmale der E14 nicht erfüllt werden, liegt keine höherwertige Tätigkeit vor.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #22 am: 13.04.2019 10:49 »
Dennoch möchte ich für meine jetzige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Ich habe mehr Verantwortung in der Führungsposition, als meine Kollegen. Denen gegenüber habe ich Weisungsbefugnis. EG 14 geht ja nur nicht, weil ich nicht genügend Vollzeitkräfte unter mir habe - so habe ich das zumindest verstanden.

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #23 am: 13.04.2019 10:55 »
Du wirst ja entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit bezahlt.

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #24 am: 13.04.2019 11:35 »
Dennoch möchte ich für meine jetzige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Ich habe mehr Verantwortung in der Führungsposition, als meine Kollegen. Denen gegenüber habe ich Weisungsbefugnis. EG 14 geht ja nur nicht, weil ich nicht genügend Vollzeitkräfte unter mir habe - so habe ich das zumindest verstanden.
Was Spid sagt ist: Du wirst entsprechend bezahlt (tariflich gesehen).
Das du mehr haben möchtest, als dir tariflich zusteht, ist logisch und verständlich, da du höherwertige Arbeit (aber im Rahmen des tariflichen Korridors für deine EG) machst.
Der AG scheint dieses auch zu sehen und will dich mit einer (tariflich "grenzwertigen") Stufenverkürzung belohnen.
Ob der AG nächstes Jahr immer noch der Meinung ist, steht natürlich in den Sternen, dann müsstest du ihm halt mit Abwanderung "drohen", dass hilft manchmal.
Vielleicht ist ihm aber die Zulage nach §16.5 nicht als Instrument bewusst. Das habe ich persönlich auch schon erlebt, dass ich den Personaler ihren Job erklären musste.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #25 am: 13.04.2019 13:07 »
Vielen Dank noch einmal für eure Ausführungen. Zumindest fühl ich mich jetzt ein wenig sicherer wenn ich in Verhandlungen gehe  ;) und kann dann vielleicht doch noch ein wenig rausschlagen z.B. Zulagen.