Autor Thema: Familienzuschlag, welcher steht mir zu und wie hoch ist er ?  (Read 2676 times)

Zinnsoldat

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Hallo und guten Tag,

ich bin Berufssoldat und habe mit meiner Partnerin ein gemeinsames Kind.
Wir sind unverheiratet.
Meine Partnerin ist angestellt. (nicht beim Bund oder Land)
Wir (meine Partnerin und ich ) leben (noch) in getrennten Wohnungen.
Das gemeinsame Kind ist in meine Wohnung aufgenommen, Haushaltaufnahmebescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung liegen vor.
Ich beantrage und bekomme künftig das Kindergeld.

Nun die Frage, welcher Familienzuschlag steht mir (uns) zu?
Das Kindergeld von (ich glaube derzeit 194 Euro) sollte dann ja noch zusätzlich hinzukommen.

Danke für eure Antworten
ZS   
« Last Edit: 25.03.2019 19:33 von Zinnsoldat »

mecki111

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Da du das Kindergeld erhältst und euer Kind in die Wohnung aufgenommen hast werden die Stufen 1 und 2 des Familienzuschlags gewährt.

Zinnsoldat

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oookayyy.... Danke,

habe Kindergeld und den Familienzuschlag Stufe 1 bereits beantragt, erfolgt dann automatisch die Prüfung hinsichtlich der Berechtigung für Stufe 2, oder muss das auch wieder separat beantragt werden?

In der Summe sind die Beträge inkl. Kindergeld dann wie hoch ?

Johnny75

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-FZ Stufe 1: € 143, 34 (wenn >BesGrp A5)
-FZ Stufe 2 (nur kindbez. Anteil): €122,53

ergibt FZ gesamt: € 265,87
KiGe: € 194,-

Eine "Gesamtsumme" kann nicht genannt werden, da der FZ ein Besoldungsbestandteil ist und somit versteuert werden muss, während das KiGe eine "vorweggenommene" Steuervergütung darstellt und voll ausbezahlt wird.

Und klar: Beantragen - Vertrauen ist gut... ;)
« Last Edit: 26.03.2019 10:08 von Johnny75 »