Autor Thema: [BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung  (Read 9237 times)

BudSpencer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
[BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung
« am: 25.03.2019 21:35 »
Kann mir jemand sagen, bis wann ca. feststeht mit welcher Beurteilungsstufe in der periodischen Beurteilung  2018 man an Mittelschulen befördert wird?

Danke im Voraus.

Mayday

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:[BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung
« Antwort #1 am: 26.03.2019 17:07 »
Das klingt ja so, als ob man in Bayern bei entsprechender Beurteilung befördert werden muss. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

ChrBY

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung
« Antwort #2 am: 26.03.2019 20:16 »
Das klingt ja so, als ob man in Bayern bei entsprechender Beurteilung befördert werden muss. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

Ist aber so. An Grund- und Mittelschulen sogar zweimal funktionslos:

• von A12 (Lehrer, L) nach A12+AZ (Lehrer, L) (erste funktionslose Beförderung) sowie
• von A12+AZ (Lehrer, L) nach A13 (Studienrat im Grund-/Mittelschuldienst, StR (GS)/StR (MS)) (zweite funktionslose Beförderung).

An Realschulen und Förderschulen einmal funktionslos:

• von A13 (Studienrat im Realschul-/Förderschuldienst), StR (RS)/StR (FöS)) nach A13+AZ (Studienrat im Realschul-/Förderschuldienst), StR (RS)/StR (FöS)).

An Gymnasien und beruflichen Schulen einmal funktionslos:

• von A13Z (Studienrat, StR) nach A14 (Oberstudienrat, OStR).

An Gymnasien und beruflichen Schulen handelt es sich noch immer um eine Regelbeförderung, die nur versagt wird, wenn der Beamte in der letzten periodischen Beurteilung ein Gesamtbeurteilungsprädikat von MA (= Stufe 6 von 7, »mangelhaft«) oder schlechter erhalten hat, was nach der auf der Seite des VLB abzurufenden Statistik gerade einmal auf ca. 0,5 % der Lehrkräfte zutrifft, so daß am Ende 99,5 % der Lehrkräfte zum Oberstudienrat befördert werden, wenn die Mindestbeförderungswartezeit erfüllt wurde, die bei maximal neun Jahren nach Lebenszeitverbeamtung liegt, bei guter Beurteilung auch kürzer (persönlich ist mir kein Fall bekannt, in dem diese Beförderung versagt wurde, obwohl ich schon relativ lange dabei bin).

An Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen sind die erwähnten Beförderungen zwar ebenfalls funktionslos, aber sehr schwierig zu erreichen.

Für das zweite funktionslose Beförderungsamt an Grund- und Mittelschulen von A12+AZ nach A13 (bzw. das erste und einzige funktionslose Beförderungsamt an Realschulen und Förderschulen von A13 nach A13+AZ) benötigt man im Prinzip das Prädikat BG (= Stufe 2 von 7), was fast niemand erreicht. Ein paar wenige Lehrer in A12+AZ mit UB (= Stufe 3 von 7, »übertrifft«) bzw. an Realschulen und Förderschulen als Studienräte im Realschuldienst/Förderschuldienst in A13 können auch noch befördert werden, wenn sie in bestimmten Einzelkriterien BG oder besser erreicht haben.

Für das erste funktionslose Beförderungsamt an Grund- und Mittelschulen von A12 nach A12+AZ schwanken die Voraussetzungen Jahr für Jahr leicht, jedoch läßt sich folgendes festhalten: Man benötigt im Prinzip eine lupenreine UB-Beurteilung ohne »VE-Schandflecken« (also Prädikat VE (= Stufe 4 von 7, »vollentsprechend«)) in den Einzelkriterien.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
« Last Edit: 26.03.2019 20:22 von ChrBY »

Mayday

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:[BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung
« Antwort #3 am: 27.03.2019 07:39 »
Das klingt ja so, als ob man in Bayern bei entsprechender Beurteilung befördert werden muss. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

Ist aber so. An Grund- und Mittelschulen sogar zweimal funktionslos:

Uii, gibt es in Bayern keinen Stellenplan mit Ausweisung der in den einzelnen Besoldungsgruppen zur Verfügung stehenden Planstellen?

ChrBY

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BY] Beurteilung Lehrer - Beförderung
« Antwort #4 am: 27.03.2019 13:04 »
Das klingt ja so, als ob man in Bayern bei entsprechender Beurteilung befördert werden muss. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

Ist aber so. An Grund- und Mittelschulen sogar zweimal funktionslos:

Uii, gibt es in Bayern keinen Stellenplan mit Ausweisung der in den einzelnen Besoldungsgruppen zur Verfügung stehenden Planstellen?

Doch. Um es etwas verkürzt darzustellen:

An Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen werden die Beförderungskriterien hinsichtlich der Beurteilung im derzeit zweijährigen Rhythmus so angepaßt, daß exakt die freien Beförderungsplanstellen besetzt werden.

An Gymnasien und beruflichen Schulen werden die Ernennungsrichtlinien im derzeit achtjährigen Rhythmus so angepaßt, daß die Mindestbeförderungswartezeiten in Abhängigkeit vom Gesamtprädikat der letzten periodischen dienstlichen Beurteilung in etwa mit den freien Planstellen in A14 korrelieren.
In Einzelfällen können diese Mindestzeiten auch einmal nicht ganz ausreichen, so daß gewartet werden muß. Mehr als ein zusätzliches Wartejahr ist aber vollkommen unüblich.