Autor Thema: Eingruppierung wiss. Mitarbeiter  (Read 3077 times)

achsas

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Eingruppierung wiss. Mitarbeiter
« am: 25.03.2019 21:52 »
Hallo,
folgende Frage:

Ich werde bis einschließlich Juni 2019 an der Universität A als wiss. Mitarbeiter beschäftigt sein. Die Beschäftigung besteht seit Mai 2017. Meine Eingruppierung ist daher seit Mai 2018 E13 Stufe 2.
Nun werde ich ab Juli 2019 an der Universität B als wiss. Mitarbeiter arbeiten.
Wie wird die Einstufung erfolgen?
Werde ich in Stufe 2 eingruppiert und bleibe dann 2 Jahre in dieser Stufe oder werden mir die 14 Monate in Stufe 2 an der Uni A anerkannt, so dass ich bereits nach 10 Monaten an Uni B in Stufe 3 wechsle?

Vielen Dank schon einmal :)

AlphaOmega

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Antw:Eingruppierung wiss. Mitarbeiter
« Antwort #1 am: 25.03.2019 22:04 »
Hi,

wenn du an der Universität A einen befristeten Arbeitsvertrag hattest, dann müssen dir die Zeiten voll - also auch auf die Stufenlaufzeit - anerkannt werden (BAG 6 AZR 33/17).

Blätzedeckel

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Antw:Eingruppierung wiss. Mitarbeiter
« Antwort #2 am: 27.03.2019 09:55 »
Hallo,

in welchem Bundesland befinden sich denn die Hochschulen? In NRW gibt es einen "Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal". Darin heißt es u.a.:
Zitat
Artikel 1
Wechsel von Tarifbeschäftigten
(1) Beim Wechsel von Tarifbeschäftigten zwischen Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen rechnet die einstellende Hochschule bei der Berechnung der maßgeblichen Stufe der Entgelttabelle nach Maßgabe des § 16 TV-L (ggfs. in der Fassung der Nr. 5 des § 40 TV-L) die Vorzeiten so an, als hätte die oder der betreffende Beschäftigte diese Vorzeiten an der einstellenden Hochschule zurückgelegt. Die in der abgebenden Hochschule bereits erbrachte Zeit in der aktuellen Entgeltstufe gilt auch für die einstellende Hochschule als erfüllt.

Quelle: https://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung41/content/e143582/e143778/e153127/e153128/VertragberguteBeschftigungsbedingungen_unterzeichnet_21-01-16_ger.pdf