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[NI] Versorgungsausgleich

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druide44:
Vielleicht kann mir ja jemand Helfen.
Ich bin ( Beamter) geschieden, mit Eintritt in die Pension (61) wird mir der Versorgungsausgleich ja abgezogen. Der Versorgungsausgleich von meiner EX-Ehefrau wurde mir ja auf mein Rentenkonto übertragen , das bekomme ich aber erst mit 67 . Heißt das das ich 6 Jahre durch den Versorgungsausgleich ein nicht unerheblichen Verlust ( z.ZT. 400€) habe. Ich muß keinen Unterhalt zahlen. das kann doch nicht sein oder gibt es da eine Möglichkeit? 

mecki111:
Sofern der Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit (Invalidität) oder besonderen Altersgrenze beruht, wird der Kürzungsbetrag um den Betrag gemindert, den der Ausgleichspflichtige wegen fehlender Antragsvoraussetzungen aus dem Recht des früheren Ehepartners noch nicht erhalten kann. Die Verminderung des Kürzungsbetrages entfällt im vorliegenden Fall mit Erreichen des Rentenalters.

Für die Verminderung muss der Ausgleichspflichtige einen Antrag bei seiner Versorgungsstelle stellen (vgl. §§ 35,36 VersAusglG).

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