Autor Thema: [NI] Lehrkräfte: 1 Jahr Erfahrungszeit für Promotion?  (Read 4282 times)

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Hallo,

https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/114981/Hinweise_zur_Mitteilung_und_Anerkennung_von_Erfahrungszeiten_Vordr._4017_Hinweise_Stand_03.2017_.pdf

dort heißt es:

„Da eine Promotion dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit dient, dürfte die Förderlichkeit der entsprechenden Zeit bei einer Einstellung in die Laufbahn- gruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Regel anzunehmen sein.“

Bilden Lehrkräfte eine Ausnahme oder ist hier der Regelfall anzuwenden?

MrBeam

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Antw:[NI] Lehrkräfte: 1 Jahr Erfahrungszeit für Promotion?
« Antwort #1 am: 27.03.2019 19:50 »
Das würde mich auch interessieren, allerdings für NRW.

Habe das verlinkte Dokument nur überflogen. Aber das scheint sich ja eher auf Juristen zu beziehen. Da ist eine Promotion eher relevant für die Ausübung des Berufs als bei Lehrern.
« Last Edit: 27.03.2019 20:01 von MrBeam »