Autor Thema: Definition der "mittleren Art und Güte"  (Read 7398 times)

egotrip

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Definition der "mittleren Art und Güte"
« am: 27.03.2019 17:54 »
Guten Abend,

kann mir evtl. jemand erläutern, an was sich die "Leistung mittlerer Art und Güte" bemisst?

Hintergrund:

Wir sind ein Team von sieben Haustechnikern in einer exponierten Liegenschaft eines Landes.
Dort besteht unsere Hauptaufgabe zum einen in der Betreuung externer Dienstleister, da diese sich in der Liegenschaft nicht alleine bewegen dürfen, und zum anderen aus Inspektions- und Wartungsarbeiten an den sicherheitsrelevanten Anlagen der Liegenschaft.

Durch die Planung unseres direkten Vorgesetzten kommt es immer wieder vor, das Arbeiten nicht oder nicht komplett erledigt werden können, durch Fremdfirmenbetreuung komplett liegen bleiben, oder wir Firmen auch wieder wegschicken müssen.

Sehr zum Leidwesen des Nutzers der Liegenschaft und sehr zu unserem Leidwesen, da uns dadurch regelmäßig Untätigkeit und Faulheit vorgeworfen wird.

Nun warf ein Kollegen heute ein, dass wir trotz der ausufernden Planung ja nur zu Leistungen mittlerer Art und Güte verpflichtet seien, aber alle deutlich mehr als das leisten.

Die Reaktion des Vorgesetzten:
"Wenn ihr denn eine mittlere Leistung bringen würdet, wäre ich schon zufrieden, aber ihr seid alle weit unter dem Durchschnitt und eigentlich überbezahlt."

Auf die Frage, wer denn den Durchschnitt definieren würde, wurde er fast ausfällig.
Die Definition stehe ihm selbst zu, und er würde festlegen, was wir leisten müssen.


Ja, und nun die Frage an die Spezialisten:

Was ist diese besagte "mittlere Art und Güte" und wer definiert sowas ?

Beste Grüße aus dem Norden.



Mayday

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #2 am: 28.03.2019 10:01 »
Sieh mal hier (Hervorhebung von mir):

Zitat
Der Arbeitnehmer leistet seine Arbeit personenbezogen. Es lässt sich allenfalls von einer erforderlichen Leistung „mittlerer Art und Güte“ sprechen. ... Deshalb wird im Arbeitsrecht davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Arbeitsleistung zu erbringen hat, die sie/er bei angemessener Anspannung seiner geistigen und körperlichen Kräfte auf Dauer ohne Gesundheitsgefährdung erbringen kann.
Quelle: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/schlechtleistung_bei_der_arbeit_ein_kuendigungsgrund/


MoinMoin

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #3 am: 28.03.2019 10:32 »
Wenn ich es richtig verstanden habe:
scheint es so, dass ein High Performer gekündigt werden kann, obwohl er mehr leistet als der Depp, der nichts gerissen kriegt.
Weil es ja personenbezogen auf die mögliche Leistungsfähigkeit des einzelnen abzielt.

Laemat

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #4 am: 28.03.2019 12:21 »
ich mag Verwaltungsdeutsch :D

pvenj

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #5 am: 28.03.2019 15:43 »

Auf die Frage, wer denn den Durchschnitt definieren würde, wurde er fast ausfällig.
Die Definition stehe ihm selbst zu, und er würde festlegen, was wir leisten müssen.


Hab mal kurz gelacht. Ist natürlich absoluter Quatsch.

Wie Spid weiter oben schon verlinkt hat, bemisst sich die Leistung mittlerer Art und Güte individuell an den einzelnen AN. Nicht jede/r ist gleich leistungsstark, jede/r hat mal nen schlechten Tag und es gibt eben Menschen, die eine etwas bessere oder etwas schlechtere Auffassungsgabe haben, als andere.

MoinMoin

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #6 am: 28.03.2019 16:23 »
Wie Spid weiter oben schon verlinkt hat, bemisst sich die Leistung mittlerer Art und Güte individuell an den einzelnen AN. Nicht jede/r ist gleich leistungsstark, jede/r hat mal nen schlechten Tag und es gibt eben Menschen, die eine etwas bessere oder etwas schlechtere Auffassungsgabe haben, als andere.
Eben und die mit der besseren Auffassungsgabe tun gut daran, das nicht erkennen zu lassen, da ihnen ja sonst gekündigt werden kann, wenn sie die gleiche Leistung bringen, wie die mit der schlechteren Auffassungsgabe.

Spid

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #7 am: 28.03.2019 16:25 »
Die Idee dahinter ist eher, daß der AG sich die Personalauswahlentscheidung zurechnen lassen muß.

Schmitti

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Antw:Definition der "mittleren Art und Güte"
« Antwort #8 am: 29.03.2019 10:52 »
Die Reaktion des Vorgesetzten:
"Wenn ihr denn eine mittlere Leistung bringen würdet, wäre ich schon zufrieden, aber ihr seid alle weit unter dem Durchschnitt und eigentlich überbezahlt."
...
Auf die Frage, wer denn den Durchschnitt definieren würde, wurde er fast ausfällig.
Die Definition stehe ihm selbst zu, und er würde festlegen, was wir leisten müssen.
Hat er das denn definiert? Und was macht er bisher, um seine Untertanen zur durchschnittlichen Arbeitsleistung anzustiften?
Ist keiner von euch streitlustig genug, einfach mal ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu fordern?
Klingt nach einem Vorgesetzten, den man mal schön durch die Manege ziehen könnte  ::)