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Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
MoinMoin:
--- Zitat von: AlphaOmega am 27.03.2019 18:49 ---Ich habe kein Problem mit meinem AG. Ich habe nur in letzter Zeit einige BAG Urteile zur Stufenzuordnung gelesen und für mein eigenes Verständnis bastel ich mir dann irgendwelche Fälle zusammen und frage mich, wie es damit ist.
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2019 10:04 ---Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.
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Ich kann in der Forderung nach den Verzugszinsen nichts verwerflichen finden. Angenommen der AN hätte bereits seit 2 Jahren in Stufe 4 sein müssen, nach 1,5 Jahren fällt es ihm erst auf und er bittet um Überprüfung. Ein halbes Jahr später zahlt der AG für ein zurückliegendes Jahr 1000 Euro aus. Dann sind dem AN immer noch 1000 Euro entgangen (natürlich auch selbstverschuldet, weil es ihm vorher nicht aufgefallen ist).
Meine Frage ist aber gerade, ob der AG überhaupt ein Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn er dem AN für mehr Monate rückwirkend die Differenz auszahlt, als dieser hätte einklagen können.
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Ich finde da auch nichts verwerfliches dran, nur es gibt ja den dämlichen Spruch: wie es in den Wald reinschalt, so schalt es zurück.
Ohne Jurist zu sein, aber wenn dein AG dir Geld bezahlt hat, welches er dir nicht hätte zahlen müssen (wg 6 Monate Regelung), dann könnte ich mir vorstellen, dass er es zurück fordern könnte.
Insbesondere, da fraglich ist, ob du schon §37 gemäß deine Forderung überhaupt aufgestellt hast und nicht der AG von heute auf morgen die Mehrzahlung einstellen könnte, bis das ganz gerichtlich geklärt ist.....
Ärgerlich , das ganze, kulant vom AG, das er mehr zahlt als er müsste, es bleibt ärgerlich für den AN, dass im trotzdem Geld flöten gegangen ist, aber umgekehrt wäre er sicherlich nicht so kulant zum AG.
Carnie:
In Zeiten leerer Kassen ist das in meinen Augen sogar zwingend notwendig öffentliche Geld zu sparen oder zurückzufordern wenn keine Verpflichtung vorliegt.
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