Autor Thema: Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage  (Read 3908 times)

AlphaOmega

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Sachverhalt:
Ein BAG kippt eine Tarifregelung zu gunsten der Beschäftigten (z.B. dass erworbene Stufenlaufzeiten bei befristeten WiMi's bei Einstellungen voll zu berücksichtigen sind).

Frage:
Muss eine Behörde dann von sich aus prüfen, ob sie Beschäftigte hat, die deswegen schon in einer höheren Stufe wären oder nur wenn ein Mitarbeiter einen Antrag auf Überprüfung der Stufenzuordnung stellt?

Spid

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #1 am: 26.03.2019 18:12 »
Weder noch.

AlphaOmega

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #2 am: 26.03.2019 18:17 »
Müsste dann jeder Mitarbeiter selbst klagen, wenn er glaubt, dass er aufgrund des Urteils in einer anderen Stufe wäre?

Spid

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #3 am: 26.03.2019 18:19 »
Grundsätzlich ja.

AlphaOmega

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #4 am: 26.03.2019 18:25 »
Gibt es noch weitere denkbaren Varianten außer die bereits aufgezählten Möglichkeiten (1. AG prüft von sich aus alle AN, 2. AG prüft nur bei formlosem Antrag, 3. AN klagt)?

(Wenn du "grundsätzlich" schreibst, dann wird es ja auch anders gehen.)

Spid

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #5 am: 26.03.2019 18:49 »
Klar.
Der AN weist den AG auf sein möglicherweise rechtswidriges Tun hin und der AG ist einsichtig.

AlphaOmega

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #6 am: 26.03.2019 19:18 »
Mal angenommen der AN weist am 12.07. den AG darauf hin, dass er in der falschen Stufe ist und der AG möge dies bitte korrigieren (dies macht der AN formlos, so dass, falls es zu einer Klage kommen würde, ein Gericht entscheiden müsste, dass die Ausschlußfrist nicht ab 12.07 galt). Der AG kommt nun ewig nicht in die Puschen und teilt dem AN im Dezember mit, dass er recht hat und schon seit Januar in einer höheren Stufe ist und der AG zahlt rückwirkend bis Januar die entsprechende Differenz aus. Der AG zahlt allerdings keine Verzugszinsen (da in den meisten oder auch allen Tarifverträgen des öD vermutlich geregelt ist, dass das Entgelt monatlich ausgezahlt wird, gehe ich davon aus, dass der AG auch ohne Mahnung in Verzug ist - richtig?).
Kann der AN jetzt noch erfolgreich Verzugszinsen einklagen und wenn ja für welchen Zeitraum? Und kann der AG, weil er wegen der Klageerhebung sauer ist, dann seinerseits verlangen, dass der AN einen Teil der Rückzahlung zurückzahlt, weil er mit seinem formlosen Schreiben am 12.07 die Ausschlußfrist nicht gewahrt hat?

BMIOberbehörde

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #7 am: 27.03.2019 07:31 »
Mal angenommen du möchtest eine Rechtsberatung, wie wäre es mit dem Gang zum Anwalt ;-)
Darüber hinaus muss schon einiges in den Brunnen gefallen sein, wenn man meint bei den Beträgen Verzugszinsen geltend machen zu müssen....

MoinMoin

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #8 am: 27.03.2019 10:04 »
Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.

AlphaOmega

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #9 am: 27.03.2019 18:49 »
Ich habe kein Problem mit meinem AG. Ich habe nur in letzter Zeit einige BAG Urteile zur Stufenzuordnung gelesen und für mein eigenes Verständnis bastel ich mir dann irgendwelche Fälle zusammen und frage mich, wie es damit ist.

Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.
Ich kann in der Forderung nach den Verzugszinsen nichts verwerflichen finden. Angenommen der AN hätte bereits seit 2 Jahren in Stufe 4 sein müssen, nach 1,5 Jahren fällt es ihm erst auf und er bittet um Überprüfung. Ein halbes Jahr später zahlt der AG für ein zurückliegendes Jahr 1000 Euro aus. Dann sind dem AN immer noch 1000 Euro entgangen (natürlich auch selbstverschuldet, weil es ihm vorher nicht aufgefallen ist).

Meine Frage ist aber gerade, ob der AG überhaupt ein Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn er dem AN für mehr Monate rückwirkend die Differenz auszahlt, als dieser hätte einklagen können.

MoinMoin

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #10 am: 27.03.2019 23:01 »
Ich habe kein Problem mit meinem AG. Ich habe nur in letzter Zeit einige BAG Urteile zur Stufenzuordnung gelesen und für mein eigenes Verständnis bastel ich mir dann irgendwelche Fälle zusammen und frage mich, wie es damit ist.

Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.
Ich kann in der Forderung nach den Verzugszinsen nichts verwerflichen finden. Angenommen der AN hätte bereits seit 2 Jahren in Stufe 4 sein müssen, nach 1,5 Jahren fällt es ihm erst auf und er bittet um Überprüfung. Ein halbes Jahr später zahlt der AG für ein zurückliegendes Jahr 1000 Euro aus. Dann sind dem AN immer noch 1000 Euro entgangen (natürlich auch selbstverschuldet, weil es ihm vorher nicht aufgefallen ist).

Meine Frage ist aber gerade, ob der AG überhaupt ein Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn er dem AN für mehr Monate rückwirkend die Differenz auszahlt, als dieser hätte einklagen können.
Ich finde da auch nichts verwerfliches dran, nur es gibt ja den dämlichen Spruch: wie es in den Wald reinschalt, so schalt es zurück.
Ohne Jurist zu sein, aber wenn dein AG dir Geld bezahlt hat, welches er dir nicht hätte zahlen müssen (wg 6 Monate Regelung), dann könnte ich mir vorstellen, dass er es zurück fordern könnte.
Insbesondere, da fraglich ist, ob du schon §37 gemäß deine Forderung überhaupt aufgestellt hast und nicht der AG von heute auf morgen die Mehrzahlung einstellen könnte, bis das ganz gerichtlich geklärt ist.....


Ärgerlich , das ganze, kulant vom AG, das er mehr zahlt als er müsste, es bleibt ärgerlich für den AN, dass im trotzdem Geld flöten gegangen ist, aber umgekehrt wäre er sicherlich nicht so kulant zum AG.

Carnie

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Antw:Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
« Antwort #11 am: 28.03.2019 08:52 »
In Zeiten leerer Kassen ist das in meinen Augen sogar zwingend notwendig öffentliche Geld zu sparen oder zurückzufordern wenn keine Verpflichtung vorliegt.