Mal angenommen der AN weist am 12.07. den AG darauf hin, dass er in der falschen Stufe ist und der AG möge dies bitte korrigieren (dies macht der AN formlos, so dass, falls es zu einer Klage kommen würde, ein Gericht entscheiden müsste, dass die Ausschlußfrist nicht ab 12.07 galt). Der AG kommt nun ewig nicht in die Puschen und teilt dem AN im Dezember mit, dass er recht hat und schon seit Januar in einer höheren Stufe ist und der AG zahlt rückwirkend bis Januar die entsprechende Differenz aus. Der AG zahlt allerdings keine Verzugszinsen (da in den meisten oder auch allen Tarifverträgen des öD vermutlich geregelt ist, dass das Entgelt monatlich ausgezahlt wird, gehe ich davon aus, dass der AG auch ohne Mahnung in Verzug ist - richtig?).
Kann der AN jetzt noch erfolgreich Verzugszinsen einklagen und wenn ja für welchen Zeitraum? Und kann der AG, weil er wegen der Klageerhebung sauer ist, dann seinerseits verlangen, dass der AN einen Teil der Rückzahlung zurückzahlt, weil er mit seinem formlosen Schreiben am 12.07 die Ausschlußfrist nicht gewahrt hat?