Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Orga-Gutachten ergibt 9a, Chef will vorerst nur 8 bezahlen
Spid:
--- Zitat von: FragFinn am 26.03.2019 20:16 ---@ Spid
Ich kann deinen (plausiblen) Ausführungen soweit folgen.
Aber um es nochmal zu präzisieren:
Wenn mein Chef sagen würde, dass meine Stelle auch in seinem Sinne von den Tätigkeitsmerkmalen her der EG9a entspricht, dann müsste er mich auch nach Heller und Pfennig danach bezahlen, oder?
Es ist nämlich tatsächlich ganz offiziell seine Aussage, dass die Ergebnisse des Orga-Gutachtens als gesetzt gelten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass die Aussagen des Gutachtens für meinen Chef nicht rechtlich binden sind, womit du natürlich Recht hast.
--- End quote ---
Nein. Das Gutachten ist tariflich so unbeachtlich wie die Rechtsmeinung des AG. Du hättest lediglich einen Anspruch auf Entgelt nach E9a, wenn Du in E9a eingruppiert wärest.
Spid:
--- Zitat von: Mask am 26.03.2019 20:17 ---Ok , da hast du recht, war da etwas „da gibts ein Gutachten, das wird schon stimmen“
--- End quote ---
Ich dachte mir auch zuerst: „Hey, klasse Antworten von @Mask, könnten von mir sein.“ ;), aber da ich vor kurzem erst mal wieder Friedhofsverwaltung und Standesbeamter hatte, fiel mir ins Auge, daß das wahrscheinlich keine E9a ist.
FragFinn:
Ok, Fakt ist aber:
Wenn jemand lupenrein in die EG9a eingruppiert wäre, dann könnte man nicht kommen und sagen "ich bezahl dich erst mal nach EG 8, bis ich sehe, dass du deine Stelle auch im Griff hast", richtig?
Spid:
Richtig.
Mask:
In meinem aktuellen Bereich kommt Standesamt und Friedhof leider nicht vor aber könnte man bei Standesamt über die Funktion Leiter des Standesamtes und im Bereich Friedhof über ordnungsrechtliche Verfügungen und dgl. nicht doch auf ein gewisses Maß an sL kommen ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version