Autor Thema: Orga-Gutachten ergibt 9a, Chef will vorerst nur 8 bezahlen  (Read 6620 times)

Spid

  • Gast
Müßte man sich im Einzelfall anschauen, beim „Leiter“ wohl nur dadurch, daß ein einheitlicher AV vorläge; bei den ordnungsrechtlichen Verfügungen käme es darauf an, ob tatsächlich entsprechende Ermessensspielräume bestünden.

Mask

  • Gast
Bei Friedhof kam mir halt etwa Verfügungen wegen wackelnden Grabsteinen oder gegen die Friedhofsordnung verstoßende Grabgestaltung und dgl. in den Sinn, das wären ja dann tatsächlich im Ermessen des SB stehende Verfügungen

Spid

  • Gast
Bei Verstößen gegen die Gestaltungssatzung würde ich sL bejahen, bei einem wackelnden Grabstein eher nicht - dürfte aber der selbe AV sein, weshalb das egal sein dürfte. Mir fehlt aber die Fantasie für 50% sL insgesamt.

Mask

  • Gast
Ok, d‘accord über das 50% Stöckchen werden wir damit bei einer kleinen Kommune , um die es hier scheinbar geht, nicht springen.
Aber in einer großen Friedhofsverwaltung könnte ich mir schon vorstellen, dass dabei. MA den ganzen Tag solche Verfügungen erlässt. Allerdings schweifen wir damit ab und dem TE ist damit nicht geholfen  8)