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Orga-Gutachten ergibt 9a, Chef will vorerst nur 8 bezahlen

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Spid:
Nein. Der Entgeltanspruch richtet sich nach §15 Abs. 1 Satz 2 TVÖD nach der Eingruppierung. Diese wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt.

Mask:

--- Zitat von: Spid am 26.03.2019 19:38 ---Ich würde aber angesichts der Sachverhaltsschilderung nicht zwingend davon ausgehen.

--- End quote ---
Warum nicht ? BKPV Gutachten bspw. hattest du doch selbst eine gewisse Qualität eingeräumt

Spid:
Auch wenn der TE nur sehr vage seine auszuübende Tätigkeit umreißt, scheint sie doch wesentlich aus zwei Bereichen zu bestehen, in denen selbständige Leistungen regelmäßig nicht oder kaum anfallen.

FragFinn:
@ Spid
Ich kann deinen (plausiblen) Ausführungen soweit folgen.

Aber um es nochmal zu präzisieren:
Wenn mein Chef sagen würde, dass meine Stelle auch in seinem Sinne von den Tätigkeitsmerkmalen her der EG9a entspricht, dann müsste er mich auch nach Heller und Pfennig danach bezahlen, oder?

Es ist nämlich tatsächlich ganz offiziell seine Aussage, dass die Ergebnisse des Orga-Gutachtens als gesetzt gelten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass die Aussagen des Gutachtens für meinen Chef nicht rechtlich binden sind, womit du natürlich Recht hast.

Mask:
Ok , da hast du recht, war da etwas „da gibts ein Gutachten, das wird schon stimmen“

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