Autor Thema: Orga-Gutachten ergibt 9a, Chef will vorerst nur 8 bezahlen  (Read 6617 times)

FragFinn

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(Chronologischer) Sachverhalt:
- Bisher werde ich nach EG 7 bezahlt.
- Laut einem Orga-Gutachten ist meine Stelle (Standesamt, Friedhofsverwaltung und einiges, was so mitläuft) nach EG 9a zu bewerten.
- Mein Chef will mir für einige Zeit EG 8 zahlen, um zu sehen, wie ich mich bewähre.

Fragen:
- Steht mir für eine nach EG 9a bewertete Stelle nicht auch das Entgelt für EG 9a zu? (dass ich die entspr. Tätigkeiten ausführe, belegt das Gutachten bzw. ist unbestritten)
- Ist die Argumentation meines Chefs rechtskonform?
- Falls ja, aus welchen Rechtsquellen ergibt sich das? Oder ist das angewandte Praxis? Gibt es hierzu Kommentare?

Vielen Dank für jede Hilfe!


Mask

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Da Seid scheinbar noch nicht online war

Ja
Nein
12 TVöD

FragFinn

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Zunächst mal danke! :-)

Aber,
- von dem Ja bin ich natürlich schon selbst ausgegangen (siehe meine Fragestellung)
- von dem Nein ebenso
- Ja, es steht grundsätzlich alles im 12er

Aber da Bürgermeister, Geschäftsleiter etc. reihenweise so handeln, dachte ich mir, dass es da noch andere Quellen gibt, die man für sowas "missbrauchen" oder verdrehen kann.

Spid

  • Gast
Das Gutachten dient ausschließlich der Bildung der Rechtsmeinung des AG - da diese für die Eingruppierung unbeachtlich ist, ist es das Gutachten auch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn das die E9a ist, bist Du seit Beginn der maßgeblichen Tätigkeit in E9a eingruppiert. Ich würde aber angesichts der Sachverhaltsschilderung nicht zwingend davon ausgehen.

FragFinn

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Ok.
Wenn aber mein AG grundsätzlich dem Gutachten folgt, dann muss er mich auch entsprechend vergüten, richtig?
Sprich er kann mich nicht auf eine ausgewiesene EG9a-Stelle setzen und mit der obigen Argumentation nach EG8 bezahlen, oder?

Spid

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Nein. Der Entgeltanspruch richtet sich nach §15 Abs. 1 Satz 2 TVÖD nach der Eingruppierung. Diese wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt.

Mask

  • Gast
Ich würde aber angesichts der Sachverhaltsschilderung nicht zwingend davon ausgehen.
Warum nicht ? BKPV Gutachten bspw. hattest du doch selbst eine gewisse Qualität eingeräumt

Spid

  • Gast
Auch wenn der TE nur sehr vage seine auszuübende Tätigkeit umreißt, scheint sie doch wesentlich aus zwei Bereichen zu bestehen, in denen selbständige Leistungen regelmäßig nicht oder kaum anfallen.

FragFinn

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@ Spid
Ich kann deinen (plausiblen) Ausführungen soweit folgen.

Aber um es nochmal zu präzisieren:
Wenn mein Chef sagen würde, dass meine Stelle auch in seinem Sinne von den Tätigkeitsmerkmalen her der EG9a entspricht, dann müsste er mich auch nach Heller und Pfennig danach bezahlen, oder?

Es ist nämlich tatsächlich ganz offiziell seine Aussage, dass die Ergebnisse des Orga-Gutachtens als gesetzt gelten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass die Aussagen des Gutachtens für meinen Chef nicht rechtlich binden sind, womit du natürlich Recht hast.

Mask

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Ok , da hast du recht, war da etwas „da gibts ein Gutachten, das wird schon stimmen“

Spid

  • Gast
@ Spid
Ich kann deinen (plausiblen) Ausführungen soweit folgen.

Aber um es nochmal zu präzisieren:
Wenn mein Chef sagen würde, dass meine Stelle auch in seinem Sinne von den Tätigkeitsmerkmalen her der EG9a entspricht, dann müsste er mich auch nach Heller und Pfennig danach bezahlen, oder?

Es ist nämlich tatsächlich ganz offiziell seine Aussage, dass die Ergebnisse des Orga-Gutachtens als gesetzt gelten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass die Aussagen des Gutachtens für meinen Chef nicht rechtlich binden sind, womit du natürlich Recht hast.

Nein. Das Gutachten ist tariflich so unbeachtlich wie die Rechtsmeinung des AG. Du hättest lediglich einen Anspruch auf Entgelt nach E9a, wenn Du in E9a eingruppiert wärest.

Spid

  • Gast
Ok , da hast du recht, war da etwas „da gibts ein Gutachten, das wird schon stimmen“

Ich dachte mir auch zuerst: „Hey, klasse Antworten von @Mask, könnten von mir sein.“ ;), aber da ich vor kurzem erst mal wieder Friedhofsverwaltung und Standesbeamter hatte, fiel mir ins Auge, daß das wahrscheinlich keine E9a ist.

FragFinn

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Ok, Fakt ist aber:
Wenn jemand lupenrein in die EG9a eingruppiert wäre, dann könnte man nicht kommen und sagen "ich bezahl dich erst mal nach EG 8, bis ich sehe, dass du deine Stelle auch im Griff hast", richtig?

Spid

  • Gast
Richtig.

Mask

  • Gast
In meinem aktuellen Bereich kommt Standesamt und Friedhof leider nicht vor aber könnte man bei Standesamt über die Funktion Leiter des Standesamtes und im Bereich Friedhof über ordnungsrechtliche Verfügungen und dgl. nicht doch auf ein gewisses Maß an sL kommen ?