Autor Thema: Fortbildungskosten bei Arbeitnehmerwechsel  (Read 2075 times)

Nyx305

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Fortbildungskosten bei Arbeitnehmerwechsel
« am: 24.01.2020 14:01 »
Hallo zusammen,

ich plane aktuell meinen Arbeitgeber zu wechseln. Leider hatte

Besteht im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, dass Arbeitgeber(neu) an Arbeitgeber(alt) den fälligen Betrag direkt überweist? Kann der Betrag (bei vorliegendem Nachweis über die Kosten) notfalls an mich direkt gezahlt werden? Vielen Dank im Voraus!

LG
Flo


Spid

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Antw:Fortbildungskosten bei Arbeitnehmerwechsel
« Antwort #1 am: 24.01.2020 14:03 »
Der TV-L/TV-H trifft dazu keine Regelung.

Nyx305

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Antw:Fortbildungskosten bei Arbeitnehmerwechsel
« Antwort #2 am: 24.01.2020 14:05 »
Wird also durch den TV-L auch nicht unterbunden?

Lars73

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Antw:Fortbildungskosten bei Arbeitnehmerwechsel
« Antwort #3 am: 24.01.2020 14:30 »
Der TV-L verbietet auch nicht, dass der Arbeitgeber dir eine Millionen pro Tag bezahlt. Wir würden es wohl nicht machen. Bzw. da müsstest du schon eine extrem wichtige und seltene Expertise mitbringen. Haushaltsrechtlich ist es auch nicht trivial. Geht es um eine abgeschlossene Fortbildung? Denkbar wäre bei uns die Zahlung der noch ausstehenden Teile im Rahmen einer noch laufenden Fortbildung.

Wenn es um relevante Verträge geht bräuchte es eine Rückzahlungsvereinbarung und das Problem der Kündigung im Rahmen der Probezeit stellt sich für den Arbeitgeber auch (da wäre dann das Geld verloren.)