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Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

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MoinMoin:

--- Zitat von: ITler am 02.04.2019 08:11 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:19 ---Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
 umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
 über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....

--- End quote ---

Hab gestern die Unterlagen durchgeschaut, folgendes gefunden "Angaben gemäß  § 12 Abs. 1 TV-H und dann kommt schon die Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge

Hier hatte ich dazu schon mal ein Thema geöffnet gehabt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111215.30.html

fehlende Voraussetzung in der Person liegen auch vor.

--- End quote ---

--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 16:19 ---Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
 umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
 über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....



--- End quote ---
Spricht ja auf dem ersten Blick nichts gegen objge beide Kriterien, wenn du zb Dienstleister selbst aussuchst.
Ich denke due neue EGO dürfte dich nach oben spülen.

ITler:
Es gibt neues Verdi Schreiben, dazu hätte ich zwei Fragen.

Der unterste Einstieg für ausgebildete Fachinformatiker ist die
Entgeltgruppe
6. Diese können jedoch entweder entsprechend der übertragenen
Tätigkeit bis in die Entgeltgruppe 11 oder bei besonderen
Leitungsaufgaben
bis in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden
(EG 7 = ohne Anleitung
tätig; EG 8 = Gestaltungsspielraum über
Standard;
EG 9a = zusätzliche Fachkenntnisse; EG 9b = umfassende
Fachkenntnisse;
EG 10 = Gestaltungsspielraum über EG 8 hinaus;
EG 11 = fachliche Weisungsbefugnis).

Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
gibt es angefangen von der Entgeltgruppe 10 Aufstiegsmöglichkeiten
bis in die Entgeltgruppe 13 (EG 11 = 1/3 besondere Leistung; EG 12 =
besondere Leistungen, Leiter mindestens 2 aus EG 11 bzw. 3 aus EG 10,
1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung; EG 13 = Leiter mindestens 2
aus EG 12 bzw. 3 aus EG 11, besondere Schwierigkeit und Bedeutung,
1/3 Maß der Verantwortung).

Zur Eingruppierung kommen jeweils Entgeltgruppenzulagen in Höhe von
25,– / 51,– / 110,– und 250,– dazu. Die Programmiererzulage entfällt.

Bezieht sich die Entgeltgruppenzulage nur für Beschäftigte mit Bachelorabschluss??oder auch für die oben aufgeführten Fachinformatiker.

Achtung Antragsvorbehalt: Sind Beschäftigte von einer der vorgenannten
Höhergruppierungen betroffen, müssen sie diese innerhalb
von 12 Monaten nach Inkrafttreten schriftlich beantragen.

Ab wann zählen die 12 Monate? Wenn der Tarifvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ab dem Tag hat man 12 Monate Zeit den Antrag zu stellen?

Die Höhergruppierung soll ja ab 2020 kommen, oder gelten die 12 Monate ab da?



Friedrichs007:
Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4
Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Ent-geltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Mo-nate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgelt-gruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierun-gen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

III. Weitere Änderungen und Verbesserungen der Entgeltbedingungen in der Anlage A zum TV-H (Entgeltordnung)
1. Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik
a) Für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (Teil II Abschnitt 11) verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Änderungen in der Eingruppierung entsprechend der Anlage 3.
Die nach § 4 Abs. 1 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte ge-zahlte Programmiererzulage in Höhe von monatlich 23,01 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 11 (Be-schäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) der Anlage A zum TV-H.
b) Für die Beschäftigten in der Datenerfassung des bisherigen Teils II Ab-schnitt 11 Unterabschnitt 5 verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst (Teil I).

III.1. – 6., 9., 10.
IV.1.
zum 1. Januar 2020

MoinMoin:

--- Zitat von: ITler am 05.04.2019 19:21 ---Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)

--- End quote ---
und entsprechender Tätigkeit oder reicht der Abschluss schon?

Spid:
Ist halt dümmliches Verdi-Geschwurbel.

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