Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019
MoinMoin:
--- Zitat von: ITler am 10.04.2019 13:23 ---Oder ist die Stufe maßgebend, in der ich am Stichtag 01.01.2020 war?
--- End quote ---
Davon ist auszugehen.
kanute1:
--- Zitat von: ITler am 05.04.2019 19:21 ---Es gibt neues Verdi Schreiben, dazu hätte ich zwei Fragen.
Der unterste Einstieg für ausgebildete Fachinformatiker ist die
Entgeltgruppe
6. Diese können jedoch entweder entsprechend der übertragenen
Tätigkeit bis in die Entgeltgruppe 11 oder bei besonderen
Leitungsaufgaben
bis in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden
(EG 7 = ohne Anleitung
tätig; EG 8 = Gestaltungsspielraum über
Standard;
EG 9a = zusätzliche Fachkenntnisse; EG 9b = umfassende
Fachkenntnisse;
EG 10 = Gestaltungsspielraum über EG 8 hinaus;
EG 11 = fachliche Weisungsbefugnis).
Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
gibt es angefangen von der Entgeltgruppe 10 Aufstiegsmöglichkeiten
bis in die Entgeltgruppe 13 (EG 11 = 1/3 besondere Leistung; EG 12 =
besondere Leistungen, Leiter mindestens 2 aus EG 11 bzw. 3 aus EG 10,
1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung; EG 13 = Leiter mindestens 2
aus EG 12 bzw. 3 aus EG 11, besondere Schwierigkeit und Bedeutung,
1/3 Maß der Verantwortung).
Zur Eingruppierung kommen jeweils Entgeltgruppenzulagen in Höhe von
25,– / 51,– / 110,– und 250,– dazu. Die Programmiererzulage entfällt.
Bezieht sich die Entgeltgruppenzulage nur für Beschäftigte mit Bachelorabschluss??oder auch für die oben aufgeführten Fachinformatiker.
Achtung Antragsvorbehalt: Sind Beschäftigte von einer der vorgenannten
Höhergruppierungen betroffen, müssen sie diese innerhalb
von 12 Monaten nach Inkrafttreten schriftlich beantragen.
Ab wann zählen die 12 Monate? Wenn der Tarifvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ab dem Tag hat man 12 Monate Zeit den Antrag zu stellen?
Die Höhergruppierung soll ja ab 2020 kommen, oder gelten die 12 Monate ab da?
--- End quote ---
Wo hast du diese Informationen her? Gibt es das irgendwo als offizielles PDF?
ITler:
https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf
GofX:
--- Zitat von: ITler am 16.04.2019 07:29 ---https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf
--- End quote ---
Dort steht unter Anderem:
--- Zitat ---Rückwirkend zum 1. März 2019 steigen die Entgelte für die Beschäftigten, die sich in den Erfahrungsstufen 2 bis 6 (oder auch individuelle Endstufe) befinden um 3,0 v. H., mindestens um 100 Euro. Die Stufe 1 (jeder Entgeltgruppe) steigt um 4,5 v. H., mindestens um 100 Euro. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 3,2 v. H.
--- End quote ---
Nun meine Frage, wie sich dieses "Gesamtvolumen" errechnet. Arithmetisches Mittel? (5x3%+1x4,5%)/6=3,25%? Da hat ja jemand in Mathe gut aufgepasst.
Wie hoch ist denn der Anteil der Arbeitnehmer an der Gesamtzahl, die sich noch in Stufe "1" befinden? Über die Verteilung der Beschäftigten in den Entgeltgruppen habe ich mal irgendwo eine Statistik gesehen. Aber ob es auch eine Statistik über die Verteilung in den Stufen gibt, wage ich zu bezweifeln.
Ich schätze, dass maximal 5% der Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten unserer Behörde jährlich neu eingestellt werden, für die nun 4,5% mehr Gehalt eventuell interessant sind. Für die restlichen 95% der Mitarbeiter gibt's nur 3% - unabhängig von irgendeinem Marketing-Gag über ein "Gesamtvolumen von 3,2 v. H.".
Euphemismus für Dumme.
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: GofX am 28.04.2019 12:47 ---... Aber ob es auch eine Statistik über die Verteilung in den Stufen gibt, wage ich zu bezweifeln. ... Euphemismus für Dumme.
--- End quote ---
Das können Sie natürlich so sehen, aber Sie sollten diese Auffassung besser für sich behalten. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass über derartige Dinge verhandelt wird, ohne dass konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen. Zu einer Abfrage, die genau eine Tabelle über die Verteilung der Stufen als Ergebnis hat, sollten auch die unterbezahltesten Programmierer in der Lage sein, sonst sind sie fehl am Platz.
Ich weiß nicht, in was für einer Behörde Sie arbeiten, aber es gibt ganz viele Behörden in denen Ihr Berechnungsansatz nicht stimmt, weil nicht alle Beschäftigten in die Entgeltgruppen 9 bis 15Ü eingruppiert sind. In allen Stufen der Entgeltgruppen 1 bis 8 liegt der Erhöhungsprozentsatz wegen der "mindestens um 100 Euro" bei mehr als 3,0.
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