Hallo,
meine Frage bezieht sich auf folgende Konstellation (BV= Beschäftigungsverhältnis, AG= Arbeitgeber):
BV1 öD, wissenschaftlich, E13, befristet auf insgesamt 5 Jahre (zunächst 3 Jahre, direkt anschließend 2 Jahre Verlängerung). Bei Ende dieses BV war Stufe 3 erreicht, bis zum Stufenaufstieg in 4 hätten noch 2 Monate gefehlt, aber der Vertrag lief aus.
2 Jahre und 11 Monate freiberufliche Tätigkeit[/li][/list]
Dann BV2 öD (anderer AG,aber gleiches Bundesland wie BV1: BaWü) nichtwissenschaftlich, E11 nach TV-L, unbefristet.Hier von Beginn an Stufe 3, Stufenlaufzeit wurde wieder auf 3 Jahre angesetzt, die Stufenlaufzeit aus BV1 wurde also nicht angerechnet. Aktuell ist (seit 5 Monaten) Stufe 4 erreicht.
Meine Frage: Hätte nicht die Stufenlaufzeit für Stufe 3 aus BV1 für die Stufenlaufzeit in BV2 angerechnet werden müssen?