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Einstufung bei AG-Wechsel im öD und Anrechnung von Stufenlaufzeit

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MoinMoin:
a) Du hast keinen nahtlosen Übergang.
b) beim Wechsel von einem öD zum anderen ist es auch eine Kann Regelung.
von e11S3 würde man bei Neueinstellung in die EG13s1 kommen,
umgekehrt kann man eher in die gleiche Stufe kommen (muss aber auch nicht, weil einschlägige BE fehlen kann.)
Ansonsten einfach mal §16 etc. lesen

Fidi:
Nochmal vielen Dank.

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