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Arbeitsvertrag ohne/mit Sachgrund

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Julius:
1. Arbeitsvertrag befristet ohne Sachgrund,
2. Anschlussarbeitsvertrag befristet mit Sachgrund (Vertretung weg. Aufgabenübertragung eines Kollegen).
Kennt sich hier jemand aus, ist das zulässig?

Lars73:
Ja das ist zulässig.

personallife:
Ja das ist zulässig und ja der TVöD trifft hierzu Regelungen.

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