Autor Thema: Antrag auf Stufenerhöhung  (Read 7280 times)

Master

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Antrag auf Stufenerhöhung
« am: 27.03.2019 18:51 »
Liebe Forummitglieder,

ich war 2 Jahre und 5 Monate an der Universität A als wissenschaftlicher Mitarbeiter (zuletzt E13 Stufe 2) tätig.Nun bin ich an einer Hochschule als LfbA tätig. Meine Eingruppierung ist E13 Stufe 1. Ich möchte aufgrund von Berufserfahrungen einen Antrag auf Stufenerhöhung (Stufe 2) stellen. Ist der Antrag formlos zu stellen oder gibt es Vorlagen?

Vielen Dank!

Viele Grüße

Master

Spid

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Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #1 am: 27.03.2019 19:19 »
Einen solchen Antrag gibt es nicht.

Master

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Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #2 am: 27.03.2019 19:58 »
D.h., dass ein Antrag auf Stufenerhöhung garnicht gestellt werden kann?

Spid

  • Gast
Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #3 am: 27.03.2019 20:08 »
Ja.

ike

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Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #4 am: 27.03.2019 20:25 »
Wei kann man dann seinem Arbeitgeber mitteilen, dass man eine höhere Stufe für angebracht hält?
Im Prinzip sollte man das ja eher vor Vertragsunterschrift aushandeln!?

Master

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Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #5 am: 27.03.2019 20:47 »
Im Vertrag steht nur E13. Die Stufe ist nicht angegeben ("Stillschweigen").
Bei der Einstellung hatte ich nachgefragt. Man konnte mir keine Auskunft geben.

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Stufenerhöhung
« Antwort #6 am: 27.03.2019 22:51 »
Wenn einschlägige Berufserfahrung besteht, dann hat man ein tariflichen Anspruch auf Anerkennung.
Wenn der AG förderliche Zeiten anerkennen möchte, so kann er das machen.
Wenn der AN förderliche Zeiten oder anderes sichergestellt haben möchte, so sollte er das als Bedingung für den Vertrag fixieren lassen.
Wenn der Vertrag nichts dergleichen beinhalten sollte, dann sollte man ihn dahingehend ändern. Wenn der AG das nicht akzeptiert, dann geht man halt getrennte Weg oder man schluckt die Kröte.

So ist das, wenn man sich auf Augenhöhe als Vertragspartner begegnet. Wenn der AG aufgrund seines Unvermögens so etwas nicht kann, dann ist das halt so.

Ach ja und wer schreibt der bleibt (oder geht). Mündliche Aussagen von irgendwelchen Menschen sind in der Verwaltung seltenst was Wert.