Wenn einschlägige Berufserfahrung besteht, dann hat man ein tariflichen Anspruch auf Anerkennung.
Wenn der AG förderliche Zeiten anerkennen möchte, so kann er das machen.
Wenn der AN förderliche Zeiten oder anderes sichergestellt haben möchte, so sollte er das als Bedingung für den Vertrag fixieren lassen.
Wenn der Vertrag nichts dergleichen beinhalten sollte, dann sollte man ihn dahingehend ändern. Wenn der AG das nicht akzeptiert, dann geht man halt getrennte Weg oder man schluckt die Kröte.
So ist das, wenn man sich auf Augenhöhe als Vertragspartner begegnet. Wenn der AG aufgrund seines Unvermögens so etwas nicht kann, dann ist das halt so.
Ach ja und wer schreibt der bleibt (oder geht). Mündliche Aussagen von irgendwelchen Menschen sind in der Verwaltung seltenst was Wert.