Hallo,
bei den Eingruppierung unserer Bauhofmitarbeiter gibt es immer mal wieder Diskussionen ob eine EG 8 bzw. EG 9a zulässig wäre. Die Entgeltordnung verweist hierzu auf landesbezirkliche Tarifverträge.
Aber irgendwie stehe ich entweder auf dem Schlauch oder ich finde tatsächlich dazu nichts "im Netz".
Es handelt sich um eine Kommune im Rhein-Main-Gebiet.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich am besten an diese Infos komme?