Nicht wirklich (würde mich aber gerne eines anderen belehren lassen):
Protokollerklärung zu Absatz 6:
Besteht in einer Dienststelle/in einem Unternehmen kein Personal- oder Betriebsrat, hat der Dienststellenleiter/Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der
Leistungsentgelte im Umfang des Vomhundertsatzes der Protokollerklärung Nr.
1 zu Absatz 4 sicherzustellen, solange eine Kommission im Sinne des Absatzes
7 nicht besteht.
Protokollerklärungen zu Absatz 4:
1.
1 Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die zeitgerechte
Einführung des Leistungsentgelts sinnvoll, notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist.
2 Sie fordern deshalb die Betriebsparteien dazu auf, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2007 die betrieblichen Systeme zu vereinbaren.
3 Kommt bis zum 30. September 2007 keine betriebliche Regelung zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2008 6 v. H. des für den Monat September jeweils zustehenden
Tabellenentgelts.
4 Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den
Restbetrag des Gesamtvolumens.
5 Solange auch in den Folgejahren keine Einigung entsprechend Satz 2 zustande kommt, gelten die Sätze 3 und
4 ebenfalls.
6 Für das Jahr 2007 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 v. H. des für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt
jedoch nicht mehr als das Gesamtvolumen gemäß Absatz 3 Satz 1, wenn
bis zum 31. Juli 2007 keine Einigung nach Satz 3 zustande gekommen ist.
Also weiterhin jährlich 6% des Septemberentgelts. Und damit wäre der Anspruch für das jeweilige Jahr erledigt. Gerade ausscheidene Mitarbeiter sind natürlich verärgert, aber ist wohl so rechtens.
Niemand kann den Arbeitgeber zwingen sich auf eine Vereinbarung zu einigen, solange es genau diese o.g. Regelung gibt.