Autor Thema: Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP  (Read 20475 times)

MoinMoin

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Guten Tag alle zusammen!

Vielen Dank erstmal für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab mal ausgerechnet, allein in Entgeltgruppe S 2 und Stufe 1 würde ich allein schon 14,48 € verdienen. 39 Wochenstunden * 4 Wochen = 156 Monatsstunden, bei 2.258,49 € Grundgehalt/156=14,48 €. Ist das richtig gerechnet?
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe:
39 Wochenstunden *  4,348  Wochen (365,25/12/7) = Monatsstunden

Oder haben wir nur 48 Wochen im Jahr?

RsQ

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Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.
Kann es sein, dass diese Information bislang fehlte, d.h. dass es schon eine bestehende (Haupt-)Position gibt?

Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?

MoinMoin

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Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
Inwiefern ist das Relevant?

Ich würde den tariflich angemessen Lohn verlangen und die Eltern fragen wie sie es finden, dass die Grundschule nur knapp über Mindestlohn zahlt und nicht gewillt ist den tariflichen Lohn zu zahlen.
Die Eltern werden sich sicher freuen, wenn die Kinder plötzlich auf der Matte stehen, weil die Hilfskraft einen Schwächeanfall hat.

Spid

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Schwächeanfälle entstehen also, wenn jemand die vereinbarte anstelle einer nicht zustehenden tariflichen Vergütung zahlt? Interessant, hat dieses Leiden eine IDC-Nummer?

MoinMoin

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Schwächeanfälle entstehen also, wenn jemand die vereinbarte anstelle einer nicht zustehenden tariflichen Vergütung zahlt? Interessant, hat dieses Leiden eine IDC-Nummer?
ICD-10  F43.0 glaube ich.
Bin aber kein Mediziner.

Spid

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Und die schwere Belastung liegt jetzt worin?

anette811

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Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.
Kann es sein, dass diese Information bislang fehlte, d.h. dass es schon eine bestehende (Haupt-)Position gibt?

Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?

Nein, hatte das schon erwähnt. Es handelt sich hier aber nur um ca. 8 Stunden in der Woche. Die Hauptarbeit, also wo ich am Meisten Stunden arbeite, ist die in der Nachmittagsbetreuung mit 23,75 Stunden in der Woche.

andi1504

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Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.

Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.

Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.

Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.

anette811

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Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
Inwiefern ist das Relevant?

Ich würde den tariflich angemessen Lohn verlangen und die Eltern fragen wie sie es finden, dass die Grundschule nur knapp über Mindestlohn zahlt und nicht gewillt ist den tariflichen Lohn zu zahlen.
Die Eltern werden sich sicher freuen, wenn die Kinder plötzlich auf der Matte stehen, weil die Hilfskraft einen Schwächeanfall hat.

Die Eltern haben dafür keine Zeit, haben es ja kaum für ihre Kinder... Als ich um eine weitere Kraft kämpfen musste, haben hier auch nur 2 Mütter zu mir gehalten und mich in den Sitzungen unterstützt, die es überhaupt interessiert hat, was ich alles alleine leisten musste in den 1,25 Jahren. Fühlte und fühle mich immernoch sehr alleingelassen von meinem Arbeitgeber. Leider hatte ich damals auch keine Schulleitung die mich unterstützt hat. Das sieht heute anders aus.

anette811

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Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.

Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.

Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.

Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.

Den Personalrat kann ich knicken, der hat mir auch 0 Unterstützung gegeben bei der Forderung nach einer weiteren Kraft, die mir hilft...! Obwohl ich bei einigen Mitgliedern mein Leid geklagt hab, die ich auch privat kenne...

Lars73

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Was soll ein PR hinsichtlich einer weiteren Kraft machen?

Der PR kann Dir aber sagen ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Dann brauchst du ggf. nur noch einer einschlägigen Gewerkschaft beitreten und kannst dann deinen Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung durchsetzen. Allerdings vermutlich nur Stufe 3.

anette811

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Was soll ein PR hinsichtlich einer weiteren Kraft machen?

Der PR kann Dir aber sagen ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Dann brauchst du ggf. nur noch einer einschlägigen Gewerkschaft beitreten und kannst dann deinen Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung durchsetzen. Allerdings vermutlich nur Stufe 3.

Unterstützung dabei es durchzusetzen oder einem sagen welche Schritte man in die Wege leiten kann, weil es viel zu viel war für eine Person alleine? Wofür sind die sonst da? Um das Personal zu beraten oder? Das sagt doch schon der Name!?
Aber ist ja auch egal, ist ja erledigt.

Möchte nur jetzt wissen wie ich es am Besten mache, dass ich angemessen bezahlt werde, für die Arbeit die ich mache! Und welche Rechte ich habe. Bei meinen Vorgesetzten muss ich da gut argumentieren können, sonst geht man da komplett unter. Hatte ich alles schon! Brauch ich nicht mehr! Da ich meine Arbeit sehr gerne mache, möchte ich dort bleiben.

Spid

  • Gast
Nein, um das Personal in seiner Gesamtheit zu vertreten.

anette811

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Nein, um das Personal in seiner Gesamtheit zu vertreten.

Achso, bin aber alleine und nun?

Spid

  • Gast
Wenn Du alleine bist, aus wem besteht dann der PR?