Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Spid:
Und die schwere Belastung liegt jetzt worin?
anette811:
--- Zitat von: RsQ am 29.04.2019 15:11 ---
--- Zitat von: anette811 am 29.04.2019 14:49 ---Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.
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Kann es sein, dass diese Information bislang fehlte, d.h. dass es schon eine bestehende (Haupt-)Position gibt?
Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
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Nein, hatte das schon erwähnt. Es handelt sich hier aber nur um ca. 8 Stunden in der Woche. Die Hauptarbeit, also wo ich am Meisten Stunden arbeite, ist die in der Nachmittagsbetreuung mit 23,75 Stunden in der Woche.
andi1504:
Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.
Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.
Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.
Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.
anette811:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2019 15:21 ---
--- Zitat von: RsQ am 29.04.2019 15:11 ---Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
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Inwiefern ist das Relevant?
Ich würde den tariflich angemessen Lohn verlangen und die Eltern fragen wie sie es finden, dass die Grundschule nur knapp über Mindestlohn zahlt und nicht gewillt ist den tariflichen Lohn zu zahlen.
Die Eltern werden sich sicher freuen, wenn die Kinder plötzlich auf der Matte stehen, weil die Hilfskraft einen Schwächeanfall hat.
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Die Eltern haben dafür keine Zeit, haben es ja kaum für ihre Kinder... Als ich um eine weitere Kraft kämpfen musste, haben hier auch nur 2 Mütter zu mir gehalten und mich in den Sitzungen unterstützt, die es überhaupt interessiert hat, was ich alles alleine leisten musste in den 1,25 Jahren. Fühlte und fühle mich immernoch sehr alleingelassen von meinem Arbeitgeber. Leider hatte ich damals auch keine Schulleitung die mich unterstützt hat. Das sieht heute anders aus.
anette811:
--- Zitat von: andi1504 am 29.04.2019 15:34 ---Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.
Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.
Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.
Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.
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Den Personalrat kann ich knicken, der hat mir auch 0 Unterstützung gegeben bei der Forderung nach einer weiteren Kraft, die mir hilft...! Obwohl ich bei einigen Mitgliedern mein Leid geklagt hab, die ich auch privat kenne...
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