Autor Thema: Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP  (Read 20462 times)

Lars73

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Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)

Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).

anette811

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Der Geltungsbereich ist im TVöD selbst festgelegt.
Ok, dann werd ich mich mal durchlesen was da zu uns passt! Danke!

anette811

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Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)

Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).

Da ich ja für die Verwaltungsjobs nach TVöD bezahlt werde, gehe ich davon aus, dass das so ist mit dem AGverband, aber in einer Gewerkschaft bin ich nicht. In meinem Arbeitsvertrag ist nur der Stundenlohn festgelgt, die wöchentliche Arbeitszeit und das solange die Betreuende Grundschule besteht, ich hier angestellt bin.

Lars73

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Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.

Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.

Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.

anette811

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Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.

Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.

Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.

Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!

Lars73

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Bei ca. 10 € Stundenlohn könnte sich ein Gewerkschaftsbeitritt ggf. recht schnell lohnen. Deshalb wirklich mal beim Personalrat nachfragen ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Statt des Beitritts zur Gewerkschaft kann man ja auch nur erwähnen, dass man es plant soweit der Arbeitgeber nicht einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließen will.

RsQ

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Liegt denn hier eigentlich ein "richtiger" Arbeitsvertrag zugrunde? D.h. wo ist die Tätigkeit bisher tariflich an- und eingebunden?

Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?

dmmx

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Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?

Was rechtlich u. U.  sehr kritisch wäre....

MoinMoin

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Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Spid

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Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.

MoinMoin

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Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.
Ja, und?
Fordern kann man immer. Ohne fordern ist es auf alle Fälle futsch, mit fordern höchstwahrscheinlich und oder aber man bringt etwas ins laufen.

Flausi

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Ich gehe davon aus es handelt sich bei deiner Tätigkeit um die Mittagsbetreuung.

Häufig wird bei Kommunen folgendermaßen vorgegangen: Man vereinbart dass die Mitarbeiter/innen nicht mehr wie 450 EUR im Monat verdienen, im wesentlichen deshalb weil die Mitarbeiter/innen dies wegen den (nicht anfallenden) Abgaben so wollen.
Der AG gruppiert die Mitarbeiter/innen so ein, dass ein Stundenlohn von z.B. ca. 10 EUR (NETTO! bei 450 EUR Job) dabei heraus kommt. Meist in E1 oder E2.
Ist dies in deinem Fall so? Wenn ja kannst du ja mal mit deinem Arbeitgeber reden, dass du weniger Stunden arbeitest und dadurch den Stundenlohn erhöhst.
Wenn du allerdings über die 450 EUR hinaus kommst musst du berücksichtigen dass du Abgabenpflichtig (Steuer, Rente, ArbeitslosenVers. etc) wirst und sich dein Job dann noch weniger lohnt.

Manchmal wird bei Kommunen auch die Variante gewählt dass die Gemeinde der Auftraggeber ist und es so scheint als wäre es dein Arbeitgeber. Häufig ist aber noch eine Einrichtung dazwischengeschaltet, speziell um das mit der Entlohnung unbürokratischer regeln zu können.

Wenn du keinen 450 EUR Job hast, scließe ich mich den Vorredener an

MoinMoin

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Dumme Frage: Sind 450€ Jobs von der tariflichen Bezahlung / Regelung (hier Anwendung der EGO für die Ermittelung des Stundenlohns) ausgenommen ?
(Für Spid: Natürlich unter der Voraussetzung das AG und AN tarifgebunden sind... 8) )

Lars73

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450€ Jobs fallen ggf. auch unter den TvöD. Lediglich kurzfristige Beschäftigungen sind ggf. ausgenommen.

anette811

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Guten Tag alle zusammen!

Vielen Dank erstmal für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab mal ausgerechnet, allein in Entgeltgruppe S 2 und Stufe 1 würde ich allein schon 14,48 € verdienen. 39 Wochenstunden * 4 Wochen = 156 Monatsstunden, bei 2.258,49 € Grundgehalt/156=14,48 €. Ist das richtig gerechnet?

Bei einer Teilzeitangabe von 61%(die 23,75 Wochenstunden entsprechen) in Gruppe S 2 und Stufe 4 wäre es ein Grundgehalt von 1550,30 €?!

Hier handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, also mit 10 € netto wäre ich noch "gut" bedient. Ich arbeite 23,75 Stunden in der Woche, täglich also 4,75 Stunden. Meine Kollegin ist seit Feb 2018 auf 450 €-Basis angestellt, sie ist nur ein paar Stunden in der Woche als Unterstützung bei mir (das war auch ein harter Kampf mit dem Schulträgerausschuss, davor war ich 1,25 Jahre! ganz alleine jeden Nachmittag mit bis zu 15 Kindern und auch alleine im Gebäude!). Bevor meine Kollegin kündigte waren wir beide sozialversicherungpflichtig und beide den ganzen Nachmittag in der Betreuung für 10 € Stundenlohn, danach folgte keine weiter Einstellung für die erwähnten 1,25 Jahre Kampf um wenigstens eine 450 €-Kraft.

Ich zittiere nun aus meinem Arbeitsvertrag:
"Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
Für die Tätigkeit als Betreuungskraft in der GS ... erhält Frau ... einen Stundnelohn von 10,00 €/bruttto. Die Vergütung wird, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorschreiben, nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt. Frau ... hat Nachweise über die tatsächlich gebrachte Arbeitszeit zu führen und von der Schulleitung bestätigen zu lassen."

Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.

Viele Grüße!